Unsere österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit ist anders geregelt als die der meisten demokratischen Staaten der Welt. Während in den meisten demokratischen Staaten der Welt Verfassungswidrigkeiten durch die zuständigen Gerichte sofort(!) sanktioniert werden, das heißt, dass in der Regel die verfassungswidrigen Akte prompt für ungültig erklärt werden, oft sogar ohne Antrag von außen von Amts wegen durch die Gerichte selbst, ist es in Österreich anders. Es gibt zwei wesentliche Verzögerungsmomente: Erstens braucht es den Antrag eines Betroffenen und zweitens ist der Termin einer Session des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten.
Dem entspricht auch der Umstand, dass es bei unserem Verfassungsgerichtshof ein weiteres Defizit gibt, nämlich dass die Mehrzahl der Richter des Verfassungsgerichtshofs keine Berufsrichter des Gerichtshofs – wie in anderen Staaten – sind, sondern dass sie ihre Tätigkeit als Verfassungsrichter nur als Zweitberuf ausüben neben ihrem Hauptberuf wie rechtskundiger Hochschulprofessor, Verwaltungsbeamter oder Straf- bzw. Zivilrichter.
Jetzt in der Corona-Krisen-Situation sind alle diese Defizite sogar für die Allgemeinheit deutlich ans Tageslicht getreten. Vielsagend dafür ist eine allgemein kommunizierte Äußerung des Bundeskanzlers dazu (die hier nicht weiter qualifiziert werden soll), des Inhalts, dass die Entscheidungen zu den möglichen Verfassungsbrüchen bei den Corona-Schutzvorschriften erst ergehen werden, wenn diese Vorschriften schon längst außer Kraft getreten sind.
Da fragt man sich, welche Schutzfunktion da der Verfassungsgerichtshof hat, um die Bürger vor verfassungswidrigen Eingriffen der Behörden in ihre Grund- und Freiheitsrechte zu schützen, wenn Entscheidung erst "post festum" (nachträglich) erfolgen, wenn der Schaden schon eingetreten ist.
Und weiters erhebt sich die Frage, ob nicht da den regierenden Parteien überhaupt jede Möglichkeit eröffnet ist, sich unbeschränkte Machtbefugnisse rechtswidrig anzueignen. Da bliebe dann nur noch der Bundespräsident als Hüter der Verfassung. Aber wenn der – auch nicht so ideal in unserer Verfassungsrealität – mit den regierenden Parteien verbandelt ist …
Also wie steht es da eigentlich mit der Demokratie, das heißt mit den Volksrechten, in der Republik Österreich? Denn auch direkte Demokratie gibt es ja praktisch nur auf dem Papier …
Dr. jur. Peter F. Lang ist Richter und Diplomat gewesen.
Natürlich braucht die Verfassungsgerichtsbarkeit eine Reform!
Da dieser GErichtshof zumindest zum Teil parteipolitisch besetzt ist, ist das Ganze ja von vorneherein ein Theater, allein wenn man sich die Gewandung der Herrschaften anschaut. Der Einmarsch erinnert immer irgendwie an einen Kostümfilm. Ich hab die nachmalige Kanzlerin Bierlein vor meinem geistigen Auge, das komische Gebilde am Kopf, direkt lächerlich und keinesfalls zeitgemäss.
Aber diese Äusserlichkeiten sind im Prinzip eigentlich völlig schnurz, mir fällt das nur so ein, weil wenn man vom Verfassungsgerichtshof im TV was zu sehen bekommt, dann ist es die aufgefädelte Riege in der komischen Gewandung. Inhaltlich hört man ja eher wenig.
Das letzte, was ich spektakulärer in Erinnerung hab, war der verbale Ausrutscher des Verfassungsrichtesrs Schnizer in bezug auf die Freiheitlichen und die Wahlanfechtung bei der Bundespräsidentenwahl. Aber auch das wurde wieder irgendwie hingebogen.
Ob eine Reform dieses Gerichtshofes unter der Justizministerin zu erwarten ist, wage ich zu bezweifeln - die ist so still, von der hört man gar nichts, dabei hätte es jetzt genug Möglichkeiten gegeben, mit Wissen zu brillieren. Hat sie nicht gemacht, daher wird sie auch in das Wespennest Verfassungsgerichtshof nicht hineinstechen.
Nun ja, das einzige, das die Justizministerin zustande gebracht hat, ist der Gesetzesvorschlag, wonach künftig schon der im Suff ausgesprochene Gedanke über eine eventuelle illegale Tat strafbar sein soll. - Diese Person ist gfährlich.
Und die kostümierte Riege der Verfassungsrichter erinnert mich stets an die Bilder mit dem Volksgerichtshof und dem sattsam bekannten Richter Rehse...
Plus ein weiteres Problem: Wenn ich das richtig weiß, prüft der Bundespräsident nur das verfassungskonforme Zustandekommen eines Gesetzes und nicht die Verfassungskonformität. Wollen Kurz, Kogler & Kumpanen ein verfassungswidriges Gesetz, dürfen sie sich erstens sowieso der politischen Unterstützung des grünen Bundespräsidenten gewiß sein und müssen sie zweitens nur besonders darauf achten, daß das Gesetz gegen Verfassung und Volk streng nach Vorschrift auf die Welt kommt.
Ganz abgesehen davon ist jede Überlegung für den berühmten Hugo, solange Parteien nach rein parteipolitischen und die Grünen noch dazu von geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten jemanden zum Richter am VfGH ernennen (lassen).
Wir sind eine verrottete Volksrepublik. Eine Willkürregierung und speichelleckende Parlamentsabgeordnete und eine Medienlandschaft, die Goebbels von Neid erblassen ließe, müßte er sich dieses traurige Schauspiel geben.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof sollte vor allem von einer gesellschaftszerstörenden Ideologie befreit werden.
Da ist nicht nur die Durchsetzung der Homoehe zu nennen.
1974 hat dieses Gericht einer Gruppe von Menschen das Recht auf Leben abgesprochen. Dieser Gerichtshof ist direkt verantwortlich für die Tötung von 1-3 Millionen ungeborener Menschen in Österreich.
In der Bananenrepublik Österreich ist dies übrigens voll beabsichtigt, denn die schwarzen und roten Verbrecher missachteten die Verfassung in der Vergangenheit Hundertfach, da der VfGH aber mitunter Jahre benötigt, um in einer Angelegenheit zu entscheiden, kann die Regierung problemlos an der Verfassung vorbei regieren, wird ein Gesetz nach Jahren vom VfGH einkassiert, wird einfach ein neues (abermals verfassungswidriges) Gesetz erlassen und das Prozedere beginnt von neuem. Man kann daher davon ausgehen, dass es in dieser Angelegenheit keine großartigen Änderungen geben wird, obwohl gerade die Coronakrise zeigte, dass dieser Missstand ein gewaltiges rechtsstaatliches Defizit ist.