Es gab einmal eine Staatsanwaltschaft, die auffällig geworden war, weil sie ausländische Tatverdächtige, die wegen Einbruchs, Raubs oder Diebstahls angezeigt worden waren, besonders häufig auf freien Fuß gesetzt hat. Oft konnten die Verdächtigen erst nach für die Einsatzkräfte selbst gefährlichen Verfolgungsjagden von der Polizei festgenommen werden. Egal, die zuständige Staatsanwaltschaft erachtete den Grund der Festnahmen für zu gering, als dass eine U-Haft in Betracht gezogen wurde.
Ich machte damals die zuständige Justizministerin darauf aufmerksam und regte eine Überprüfung der Vorgangsweise ihrer Staatsanwälte an. Sie ließ mich durch einen ihrer Mitarbeiter wissen, dass ihr eine Überprüfung nicht möglich sei, weil sie die gegenständlichen Akten der Staatsanwaltschaft nicht kenne.
Wusste sie nicht, dass sie als Justizministerin sich die Akten der Staatsanwaltschaft jederzeit vorlegen lassen kann?
Daran musste ich heute denken, als viele Wiener nur den Kopf schütteln konnten, als sie diese Nachricht zu lesen bekamen:
"Ein 14-jähriger Bursche hat am Mittwochnachmittag bei einem Streit unter vier Jugendlichen in Döbling einem 13-Jährigen mit einem Messer in den Bauch gestochen … Der 13-jähriger Bursche wurde von der Berufsrettung Wien mit schweren Verletzungen in den Schockraum eines Krankenhauses gebracht. ... Bei der Rangelei auf einem Gehsteig vor dem Wohnhaus des 13-jährigen russischen Staatsbürgers zückte der österreichische Tatverdächtige schließlich ein Messer und stach zu. Danach flüchtete er mit den zwei weiteren involvierten Burschen – einem 15-jährigen Österreicher und einem 16-jährigen Kolumbianer … Wer genau bei dem Konflikt auf wessen Seite stand, war nicht ganz klar. ... Sie wurden befragt und anschließend auf freiem Fuß angezeigt..."
Ich fasse zusammen: Ein 14-Jähriger hat mutmaßlich einen Menschen durch einen Bauchstich schwer verletzt; von den vier Jugendlichen sind drei über 14 Jahre alt, also strafmündig; die Polizei konnte bei ihrer Befragung nicht klären, wer ‚auf wessen Seite stand’.
Diese Fakten gaben dennoch keinen Grund für die Verhängung der U-Haft, auch nicht des mutmaßlichen Messerstechers.
Für die Staatsanwaltschaft sollten eigentlich die im Strafgesetz aufgezählten Gründe für die Verhängung der U-Haft vorliegen:
- Verabredungs-, bzw. Verdunklungsgefahr. Es ist durchaus vorstellbar, dass sich die Burschen treffen, die Situation besprechen und gemeinsam eine für sie günstige Verteidigungsversion finden.
- Schwere der Tat. Ein möglicherweise absichtlich erfolgter Bauchstich könnte sogar als Mordversuch bewertet werden.
- Soferne der Kolumbianer nicht felsenfest in Wien integriert ist, wäre eine solche nicht denkunmöglich.
Ich gehe davon aus, dass diese Erwägungen im Sinne des Strafgesetzes bei den prüfenden Staatswälten sicherlich angestellt wurden, dass aber dann letztlich eine andere Norm die Oberhand gewann und die Anzeige auf freiem Fuss rechtfertigte:
Bei jugendlichem Alter (zwischen 14 und 21 Jahren) darf eine Untersuchungshaft selbst bei Vorliegen von Haftgründen nur dann verhängt werden, wenn "die mit ihr verbundenen Nachteile für die Persönlichkeitsentwicklungund für das Fortkommen des Jugendlichen nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Tat und zu der zu erwartenden Strafe steht.”
Die Staatsanwaltschaft hat also anscheinend befunden, dass die Verhängung der U-Haft für die Persönlichkeitsentwicklung und das Fortkommen der Jugendlichen wesentlich schwerer wiegt, als die drei vorliegenden Haftgründe.
Ich finde es hingegen zutiefst bedauerlich, dass bei der Verhängung einer U-Haft bei 14- bis 21-Jährigen zwar die Persönlichkeitsentwicklung und das Fortkommen mutmasslicher Täter zu berücksichtigen ist – nicht aber das Fortkommen eines 13-jährigen schwerverletzten Opfers.
Es würde mich interessieren, wie der jetzige Justizminister und Spitzenjurist Dr. Jabloner das sieht ...
Während ich diese Zeilen schreibe, berichten Onlinemedien über zwei weitere ‚Messerungen’. In Wiener Neustadt wurde beim Bahnhof ein junger Österreicher mutmasslich von einem Asylwerber niedergestochen. Und in Wien stach ein bisher flüchtiger unbekannter Mann am frühen Nachmittag in einer Straßenbahn auf einen 17-jährigen Burschen ein und verletzte ihn schwer.
Man darf gespannt sein, ob in diesen Fällen die Untersuchungshaft verhängt wird. Oder wird da auch die‚ Persönlichkeitsentwicklung’ zu schützen sein?
Dr. Günter Frühwirth ist Jurist mit aktivem Interesse an Themen der Gesellschaftspolitik.
Wir löffeln jetzt die Suppe aus, die uns dereinst Christian Broda eingebrockt hat. Damals wurde die Justiz auf links getrimmt - mit bleibenden Folgen. Ganz nebenbei hat Christian Broda Heinrich Gross beschützt, der am Spiegelgrund reihenweise "lebensunwertes Leben" vernichtet hat und bis zuletzt als Gerichtsgutachter tätig war. Gleich und gleich gesellt sich gern!
Damals wurde auch der freie Strafvollzug eingeführt, der "Hefenurlaub" und noch einiges mehr.
Ein prototypisches Beispiel der Juristengeneration, die in diesem Biotop gedieh, war und ist Astrid Wagner. Sie war bekanntlich der Rechtsbeistand vom Serienmördern Jack Unterweger (und ja, ich sage Serienmörder, obwohl das Urteil durch seinen vorzeitigen Tod nicht Rechtskraft erlangte - auf solche juristischen Spitzfindigkeiten wird gesch....) und anscheinend hat die durchaus hübsche Dame bis heute nicht begriffen, welche Gefahr von solchen Menschen wie Unterweger ausgeht.
Dabei könnte man das wissen, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt. Heute weiß man, dass nur eine ganz kleine Minderheit zu solchen Untaten imstande ist. Kein normaler Mensch erwürgt unschuldige Frauen mit einem Henkersknoten, das ist das fragwürdige Privileg einer ganz, ganz kleinen Gruppe, die sich dadurch auszeichnet, dass sie diese Taten immer wieder begeht und resozialiasationsresistent ist. Man weiß das, seitdem es DNA-Profile gibt. Mit diesem mächtigen Hilfsmittel kam man dahinter, dass ein Mörder nicht nur einen, sondern oftmals mehrere Menschen umgebracht hat. Man weiß auch, dass man diese Menschen nicht mehr umpolen kann, obwohl inkompetente linksdrehende Psychiater das Gegenteil behaupten.
Die Aufgabe einer Justiz bestünde darin, die Mehrheitsgesellschaft vor diesen kriminellen Elementen zu schützen. Das Interesse der Gesellschaft wiegt wohl schwerer als das Einzelinteresse eines Menschen, der Gewaltverbrechen begangen hat.
In den USA hat man das kapiert. Dort hätte Unterweger schon nach seiner ersten Tat eine Freiheitsstrafe ausgefasst, die sich gewaschen hätte, wenn er nicht ohnehin zum Tode verurteilt worden wäre, was den Vorteil gehabt hätte, dass er nicht weitere elf Frauen hätte umbringen können.
Es gehört wieder eine Justiz her, die den Begriff Sühne kennt und die sich an den Opfern, nicht an den Tätern orientiert.
Danke für den Einsatz. Das Problem mit den linken Staatsanwälten wurde hier wiederholt thematisiert. Diese schrecklichen Juristen sind Verfechter der Klassenjustiz, handeln konsequent in diesen Sinne. Nicht nur, dass sie das Strafgesetzbuch zu einer irrelevanten Ansammlung von bedruckten Seiten erklärt haben, sondern der gesunde Menschenverstand hat aus ideologischen Gründen, eine linke DNA hat das verhindert, sich in den Hirnen dieser Staatsanwälte, nicht entwickeln können.
Die Vorgesetzten dieser Staatsanwälte sind mit ihrer Arbeit zufrieden. Zwei Klassen Justiz. Oder ist das bereits Rassismus ? Gegen die autochthone Bevölkerung.
Das Wichtigste ist, diese Brandstätter-Justiz botmäßig zu machen. Primat der Politik herstellen, bei Urteilen contra legem oder eindeutiger Begünstigung von Straftätern trotz entsprechender gesetzlicher Handhabe, diese festzusetzen Strafverfahren gegen Richter und Staatsanwälte.
Ansonsten enden wir wie die Piefkei: Dort bekommt ein Ausländer für das Rasen auf einer Busspur (um eine Kolonne zu überholen) der dabei ein Kind totfährt 200.- Euro Geldstrafe.
https://www.morgenpost.de/meinung/article226160859/Mann-faehrt-Kind-tot-200-Euro-Strafe-Eine-Schande-ist-das.html
Ach ja, ein Monat Fahrverbot auch noch. So streng ist die Piefke-Justiz schon.
Für das Posten eines Bildes eines MG und der Unterschrift "Lehnt 1400 Asylanträge in der Minute ab" hingegen 7200.- Geldstrafe.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/urteil-zu-whatsapp-fotos-ein-mann-teilt-volksverhetzende-fotos-16231847.html
Dorthin führt dann die neoaustrofaschistische Gesinnungsjustiz der Junta aus Kurz, Justiz und Innenministerium, wenn wir nicht dem Fortschreiten dieser Entwicklung wehren. denn den Anfängen wehren können wir schon nicht mehr, denn auch hier werden Verbrechen gegen Leib und Leben und Gedankenverbrechen strenger bestraft als Verbrechen gegen Leib und Leben oder Eigentum.
Der echte Östertrottel merkt es erst dann, wenn er selber dran ist. und diese Justiz auskosten darf., wenn der Mörder eines Verwandten mit Handschlag des Richters aus dem Saale geht, Wiederholungstäter immer wieder auf ihn losgelassen werden und die Diebe am Volksvermögen exculpiert werden, weil gar keine Verfahren eröffnet werden. Denn der Sozi und seine Kumpane dürfen streng nach dem Gesetz stehlen - offenbar.
Vorher wählt der Östertrottel aber noch "seinen Kanzler", der "unsere Werte vertritt". Ja, ja!
Wenn es die Werte der offenen Grenzen, des Hereinholens und Förderns möglichst vieler Neger nach Europa sind, weitere Gesinnungsgesetze und Förderung des deep state wie von der ÖVP gefordert, dann hat er natürlich die richtige Wahl getroffen. Wenn er diese "Werte " nicht teilt, und ihn trotzdem wählt, dann ist er eben der Prototyp des homo austriacus cum facie idiotica alpina, kurz der österreichische Gebirgsdepp.
Denn nicht einmal das dümmste Vieh untergräbt vorsätzlich seine eigenen Lebensinteressen und stimmt für den eigenen Untergang.
Sowas schafft nur der Östertrottel - oder der Piefke.
a propos Staatsanwaltschaft. Hr. Ferdinand Maier hat vor laufender TV-Kamera das Schild "Ausreisezentrum" in Traiskirchen unter Beisein von NGO Vertretern/innen abmontiert. Hat er damit Beschädigung von öffentlichem Eigentum etc. verwirklicht ?
Das wäre doch ein Offizialdelikt! Sehen (Ober-) Staatsanwälte keine TV News? Haben NGOs Beihilfe geleistet?
Salzburger Staatsanwälte ticken anders:
"Die Polizei hat eine internationale Jugendbande ausgeforscht, die in Salzburgs Altstadt mindestens 15 Raubüberfälle oder Raubversuche verübt haben soll. Zwölf der 13 Verdächtigen sind in Untersuchungshaft. Die jüngsten sind erst 15. "
"Die mutmaßlichen Täter sind Afghanen, Syrer, Bosnier, Russen, ein Türke und mehrere Österreicher."
In Linz meint der freiheitliche Landesrat Wolfgang Klinger "Mischkulturen haben auf der Welt bewiesen, dass sie nicht vorteilhaft sind." Für ORF und andere Medien ist diese Aussage ein Skandal. Und wir dürfen die ORF-Idioten mit unseren Zwangsbeiträgen bezahlen.