Asylwesen, Massenmigration, Bevölkerungsaustausch und multikulturelle Phantasmen

Mitte August ist die bisher kaum öffentlich in Erscheinung getretene EU-Abgeordnete Claudia Schmidt mit einem ausführlichen Text aufgefallen, in dem sie kritisierte, dass die Inkompatibilitäten zwischen der europäischen und der afrikanischen bzw. islamischen Kultur ignoriert werden, dass die Massenzuwanderung zu Verwerfungen sowohl in Europa als auch in den Herkunftsländern führen werde und dass westliche Entwicklungshilfe aufgrund stammesgesellschaftlicher Verhaltensmuster weitgehend wirkungslos sei. Nachdem sich grüne Aktivisten, die NEOS-Chefin Meinl-Reisinger sowie der wahrhaft EU-gläubige ÖVP-Parlamentarier Othmar Karas darin überboten, Claudia Schmidt des übelsten "Rassismus" und der Menschenfeindlichkeit zu bezichtigen, fühlte sich ÖVP-Generalsekretär Nehammer bemüßigt, seine Mandatarin zum Kotau zu zwingen und ihren eigenen Aussagen öffentlich abzuschwören.

"Das nicht ganz unpolitische Tagebuch" hat hier am 19. August treffend analysiert, dass damit die Meinungsfreiheit in Österreich um ein weiteres Stück beseitigt und das Land näher an die Verhältnisse der Inquisition und der Halbdiktatur herangerückt wurde.

Davon unbeeindruckt hat es danach kein einziger Vertreter des politischen Sektors gewagt, der Gleichschaltung beziehungsweise verordneten Friedhofsruhe entgegenzutreten und darauf hinzuweisen, dass die kulturelle Defizienz und der Mangel an Leistungs- und Entwicklungsimpulsen in der islamischen Lehre als Ursachen des Elends der Dritten Welt und des derzeitigen zivilisatorischen Regresses in Europa kultur- und religionssoziologisch belegt und empirisch bestens dokumentiert sind. Ebenso hat kein Politiker oder Exponent des öffentlichen Lebens darauf insistiert, dass es eben genau die kulturellen und religiösen Unterschiede sind, die uns, besonders seit dem "Flüchtlings"-ansturm ab 2015 die sattsam bekannten Probleme in den Bereichen der öffentlichen Sicherheit, des Schul- und Ausbildungswesens, des Arbeitsmarktes und der sozialen Systeme bescheren.

Das Dogma der multikulturellen Gesellschaft, der segensreichen kulturellen "Bereicherung" und der ökonomischen "Alternativenlosigkeit" zur Blutzufuhr mit unverbrauchten "motivierten und gut ausgebildeten Arbeitskräften" steht damit als Staatsreligion offenbar außer Zweifel. Unbeschadet parteipolitischer Zugehörigkeiten wird also die Lehre des Kultursozialismus als unverzichtbare Basis des Herrschaftswissens allgemein anerkannt. Soweit das Beziehungsgefüge von metapolitischer Theorie und realpolitischer Wirklichkeit.

Dem steht das Beziehungsgefüge von kultureller Realität und gesellschaftlicher Praxis gegenüber.

Am 22. August wurde das Urteil gegen den 22-jährigen gebürtigen Afghanen Hikmatullah St. im Strafprozeß wegen Mordes an dessen leiblicher Schwester Bakhti verhängt. Er erhielt lebenslänglich für eine Tat, mit der er laut Richter "außerhalb der Gesellschaft" stehen würde. Es kann nicht oft genug zitiert werden, was der Mörder als Begründung für seine Tat angab: "Ich habe es wegen der Kultur begangen." Sein Rechtsvertreter hatte ihn offenbar erfolgreich präpariert, keinen religiösen Bezug in den Mund zu nehmen. In den ersten Einvernahmen durch die Kripo hatte er noch beteuert: "Es ist gut, dass sie tot ist. Sie hat unsere Eltern immer wieder zum Weinen gebracht und die Ehre unserer Familie beschmutzt."

Womit die "Ehre der Familie beschmutzt" wurde, erschließt sich aus den Einvernahmen des Täters und der Familienangehörigen:

  • Sie wollte kein Kopftuch tragen.
  • Sie wollte die schulische Ausbildung beenden und selbst über die Wahl eines Berufes entscheiden.
  • Sie wollte sich ihre Freundinnen selbst wählen, auch aus Kreisen, die nicht ihrem Herkunftsland und ihrer Religion entstammten.

Die Familie reagierte unter anderem dadurch, dass das Mädchen die elterliche Wohnung nicht ohne Begleitung verlassen durfte. Insbesondere auch auf dem Weg zur Schule wurde sie von einem der Brüder begleitet. Ebenso wurde eine "arrangierte Ehe" angekündigt.

Bakhti flüchtete zweimal in ein Kriseninterventionszentrum – einmal nach Graz, einmal (wenige Tage vor ihrem Tod) in eine Einrichtung in Wien. Sie gab dort an, dass sie von Vater und Bruder regelmäßig geschlagen worden wäre und erstattete Anzeige. Weiters berichtete sie, dass ihr angedroht wurde, dass sie für die angekündigte Zwangsehe nach Pakistan verbracht werden würde, zwei ihrer Schwestern wären bereits dorthin verheiratet worden.

Die Maßnahmen der Familie gegen Bakhti sind nicht nur durch den Koran einfach nur gedeckt, sondern werden durch diesen auch ausdrücklich angewiesen. Die folgende Liste ist nur eine Minimal-Sammlung einschlägiger Anweisungen und Sichtweisen:

Kopftuch-Pflicht

"Und sage den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham hüten, ihren Schmuck nicht offen zeigen, außer dem, was (sonst) sichtbar ist. Und sie sollen ihre Kopftücher auf den Brustschlitz ihrer Ausschnitte schlagen, und ihre Zierde nicht offen zeigen,…" (Sure 24, Vers 31)

Kontakt zu Nicht-Muslimen

"Die Ungläubigen sind eure offenen Feinde." (Sure 4, Vers 101)

"O ihr Gläubigen, schließt keine Freundschaft mit solchen, die nicht zu eurer Religion gehören. Sie lassen nicht ab, euch zu verführen und wünschen nur euer Verderben." Sure 3, Vers 149)

"Nehmt euch unter ihnen keine Vertrauten." (Sure 4, Vers 89)

Isolierung der Frau

"O ihr Frauen des Propheten! … Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie in der Zeit der früheren Unwissenheit." (Sure 33. Vers 32 bis 33)

"Darum sind rechtschaffene Frauen demütig ergeben und hüten das zu verbergende, weil Allah es hütet." (Sure 4, Vers 43)

"Arrangierte" Ehe

"Und verheiratet die Noch-Ledigen unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklaven und Sklavinnen." (Sure 24, Vers 32)

"Und verheiratet nicht gläubige Frauen mit Götzenanbeten, ehe sie an Allah allein glauben." (Sure 2, Vers 221)

"Und heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Angehörigen und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, wenn sie ehrbar sind, nicht solche, die Hurerei betreiben und sich einen Liebhaber halten!" (Sure 4, Vers 25)

"Zustimmung" der Frau zur Ehe

"Oh Gesandter Allahs, und wie äußert sie ihr Einverständnis? Er sagte: Indem sie schweigt." (Hochrangige Hadith nach Sahih al-Buchari, Nr. 4741)

Schlagen der Kinder:

"Befehlt euren Kindern, zu beten, wenn sie sieben Jahre alt werden, und schlagt sie dafür (zum Gebet), wenn sie zehn Jahre alt werden." (hochrangige Hadith nach Abu Dawud 495, Buch 2, Nr. 105)

Mohammed selbst schlug seine Kind-Frau Aischa zu Erziehungszwecken: "…Der Gesandte Allahs … Er schlug mich gegen die Brust, und es tat mir weh. Und dann sagte er: Dachtest Du, dass Allah und sein Gesandter dich ungerecht behandeln würden?" (Hochrangige Hadith nach Sahih Muslim, Buch 004, Nr. 2127)

Vergeltungsrecht, Blutrache für ein "Unglück in der Welt”

"Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat zu töten, außer aus einem rechtmäßigen Grund. Wer ungerechterweise getötet wird, dessen nächstem Verwandten haben Wir Ermächtigung erteilt, Recht einzufordern. Doch soll er nicht maßlos im Töten sein, den ihm wird gewiß geholfen." (Sure 17, Vers 33)

"Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne dass es einen Mord begangen oder auf der Erde Unheil gestiftet hat, so soll es sein, als ob er alle Menschen getötet hätte." (Sure 5, Vers 32)

Die Wendung "auf der Erde Unheil stiften" wird unzweideutig als eine Auflehnung gegen die Ordnung Allahs definiert, woran bereits im unmittelbar folgenden Vers kein Zweifel gelassen wird:

"Der Lohn derjenigen, die Krieg führen gegen Allah und seinen Gesandten und sich bemühen, auf der Erde Unheil zu stiften, ist indessen, dass sie allesamt getötet oder gekreuzigt werden, oder dass ihnen Hände und Füße wechselseitig abgehackt werden. Oder dass sie aus dem Land verbannt werden. Das ist für die eine Schande im Diesseits, und im Jenseits gibt es für sie gewaltige Strafe." (Sure 5, Vers 53)

Im Islam gibt es also überdeutliche Grundlagen für die Kopftuch-Pflicht, die Separation gegenüber "Ungläubigen", die Isolation der Frau, die "arrangierte" Ehe, das Schlagen der Kinder. Und es gibt "rechtmäßige Gründe" zu töten.

Das ist es, was der Mörder seiner Schwester mit dem Motiv "wegen der Kultur" umschrieben hat.

Es ist nur allzu natürlich, dass sich im Lesen einer derartigen Ausführung solchen Analyse alles gegen den vermeintlichen Kern dieser Analyse sträubt. Und mit schöner Regelmäßigkeit kommt an einem solchen Punkt immer der reflexartige Vorwurf, der Autor einer solchen Analyse würde ja alle Muslime als potentielle Mörder stigmatisieren. Und meist verbunden mit diesem Vorwurf ist die Unterstellung, dem Islam würde im Zuge einer solchen Darstellung die "Schuld" an einem Mord gegeben werden, weil er als die "Ursache" der Tötungsabsicht bezeichnet werden würde.

Beide Unterstellungen sind falsch. Umso mehr ist es an dieser Stelle notwendig, strenges, messerscharfes Denken zur Anwendung zu bringen, um die Pointe der Ausführung nicht zu verlieren und nicht vor deren tragweitenreichen Folgen die Augen zu verschließen.

Menschen haben, wie uns die Handlungstheorie lehrt, keine "Ursachen" für ihr Handeln, denn sie sind keine mechanischen Automaten. "Ursache" und "Wirkung" sind Begriffe aus der Kausalitätsanalyse der Physik. Im menschlichen Handeln gibt es keine Kausalität. Menschen haben Gründe für ihr Handeln, und sie erwerben im Laufe ihres Lebens Handlungsdispositionen, die sie befähigen, diese Gründe zu beurteilen und zu bewerten.

Jeder Mensch hat in seiner Vergangenheit viele Handlungsdispositionen erworben, nicht wenige davon beinhalten einander widersprechende Komponenten. Das gilt selbstverständlich auch für alle Muslime. Sie leben, egal ob im Westen oder in ihren Herkunftsländern, in einer multipolaren Welt unterschiedlicher Wertekonzepte, deren sie sich insbesondere in einem komplexen Kosmos des globalen medialen Einflusses nicht entziehen können.

"Handeln ist wählen", lehrt uns Ludwig von Mises. Angesichts einer Handlungssituation sind wir herausgefordert, zu entscheiden, ob ein bestimmter Sachverhalt als Grund für die Aktualisierung einer bestimmten Disposition bewertet wird oder nicht. Auch Muslimen steht es – mehr oder weniger – frei, aus der Vielzahl der erworbenen Dispositionen eine bestimmte als entscheidungsrelevant zu begreifen. Selbst wenn sie im islamischen Glaubensgut tief verwurzelt sind, können sie in einer konkreten Situation zu Absichten gelangen, in denen einzelne koranische Imperative keine handlungsbestimmende Aktualität erlangen.

(Um die Sache nicht zu kompliziert zu machen, wollen wir in diesem Rahmen von einer Miteinbeziehung der Wirkung des "natürlichen Sittengesetzes" absehen.)

Es hängt also davon ab, ob ein Moslem die Optionen zur Nutzung von Problemlösungsmechanismen wahrnimmt, die außerislamische Ressourcen verfügbar machen. Die Nutzung außerislamischer Entscheidungsgrundlagen wird dem gläubigen Moslem dadurch möglich gemacht, dass auch jedes noch so klare Interdikt einer konkreten Glaubensvorschrift einen gewissen Spielraum zur Beurteilung eines aktuell vorliegenden Sachverhaltes offenlässt. So wäre es z.B. durchaus naheliegend, die Frage zu stellen, was man denn in einer konkreten Situation unter "maßlos im Töten" zu verstehen beliebt.

Bevor man zuviel Hoffnung in die Propagierung einer "friedliebenden Leseart" des Koran legt, die die Probleme mit dem Islam in den westlichen Ländern beseitigen könnte, sollten zwei unleugbare Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Im oben zitierten Tötungsauftrag von Sure 5, Vers 33 findet sich als Zentralbegriff das arabische Verbum "hiaraba". Es umfasst "das mit der Tötungsabsicht betriebene gewaltsame Vorgehen gegen diejenigen, die sich eines Angriffs auf Allah und Mohammed schuldig gemacht haben, d.h. die sich dem Islam widersetzen". Man kann natürlich den eigentlichen Sinn durch interpretative Übersetzungen in andere Sprachen abschwächen. Aber am Ende des Tages gravitieren in einer sich immer mehr islamisierenden Gesellschaft die Übersetzungsvarianten in Richtung des Original-Sinns.
  2. Von selbsternannten "Islamverstehern" wird immer wieder urgiert, man dürfe einzelne "grauslich scheinende" Verse "nicht aus dem Zusammenhang reißen". Aber der Zusammenhang ist immer der Geist des Korans in seiner Gesamtheit. Und dieser lässt mit seiner Erwartung an den Adressaten letztlich keinen Zweifel. Folgende Interpretationsrichtlinie findet sich an verschiedensten Stellen in unterschiedlichen Formulierungsvarianten: "Vorgeschrieben ist euch der Kampf (hier wird das Wort "quital" verwendet, d.h. "Kampf mit der Waffe"), obwohl er (der quital) euch zuwider ist. Aber vielleicht ist euch etwas zuwider, das gut für euch ist, und vielleicht ist euch etwas lieb, das für euch schlecht ist. Allah weiß, aber ihr wisst nicht." (Sure 2, Vers 216)

Es kann kein Zweifel bestehen, dass die koranische Ordnung ein Handlungs- und Wertegefüge intendiert, dessen Ultima Ratio stets die exzessive Anwendung körperlicher Gewalt ist. Wer sich weigert, im Ernstfall ein Mitvollstrecker dieser Ordnung zu sein, wird letztlich als Befehlsverweigerer gegenüber Allah selbst begriffen und entsprechend behandelt. Er kann dann auch keinesfalls damit rechnen, der opulenten Paradieserwartung mit ihren "zweiundsiebzig Jungfrauen, die weder Mensch noch Dschinn bisher entjungfert hat" teilhaftig zu werden.

Dennoch sind Akte wie der entsetzliche Mord des Hikmatullah St. an seiner Schwester Bakhti in jeder Gesellschaft, auch in einer vom Islam noch so sehr durchdrungenen, der äußerste Eckpunkt eines Kontinuums von Verhaltensweisen, die in der islamischen Lehre wurzeln. Sie werden in jeder Gesellschaftskonstellation sehr selten vorkommen: in einer geschlossenen islamischen Gesellschaft deswegen, weil sich dort kaum jemand so verhalten wird, dass er in einen Handlungsgrund (s.o.) für einen potentiellen Blutrache-Vollstrecker provoziert; und in einer westlich-säkularen Gesellschaft mit islamischem Minderheitsanteil deshalb, weil dort auch für Muslime Entscheidungsgrundlagen wirkmächtig sind, die außerislamische Problemlösungs-Ressourcen miteinbeziehen (s.o.).

Diese Einschätzung sollte allerdings dennoch nicht als beruhigend wahrgenommen werden. Denn die bisherige Analyse der Handlungssituation im Sinne der Mises-Definition "Handeln ist wählen” ist nur die halbe Wahrheit. Sie beschreibt ihrerseits ebenfalls nur einen äußersten Eckpunkt auf dem Kontinuum unterschiedlicher Typen bzw. Arten des menschlichen Handelns. Dieses Kontinuum verläuft zwischen explizit reflektierten, das heißt bewusst Ursache und Wirkung abwägenden Handlungen einerseits und vollständig habitualisierten, d.h. unterbewusst automatisierten Handlungsvollzügen andererseits.

Wir sind damit im eigentlichen Zentrum des Problems angelangt.

Es ist richtig, dass gläubige Muslime durch die explizite Vermittlung von Glaubensinhalten bei Moscheenbesuchen, beim Freitagsgebet oder allenfalls auch bei der Koranlektüre in ihrem Bewusstsein beeinflusst werden. Aber nicht wenige Muslime haben den Koran nie gelesen, manche von ihnen, weil sie aufgrund ihres Analphabetismus dazu gar nicht imstande sind. "Islamversteher" versteigen sich daher gelegentlich zu der Behauptung, durchschnittliche "Alltags-Muslime" können in ihren Wertvorstellungen gar nicht durch vermeintlich aggressive Anweisungen zum Handeln animiert worden sein, da sie diese ja nie in einer verschriftlichten Form rezipiert hätten. Islamische Glaubensquellen würden daher mit dem gewalttätigen Handeln einzelner Menschen nicht in Verbindung stehen.

Sie negieren, dass die Hauptquelle des Bewusstseins und Handelns unter dem Einfluss der Religion die Kultur ist. Die Hauptdeterminante jeder Kultur ist Religion. Menschliche Gemeinschaften entfalten sich im Wechselspiel (der Bipolarität) von Inkulturation und Sozialisation. Kultur wird geprägt durch die Kondensation religiöser Topoi – Inkulturation. Menschen resorbieren die wichtigsten Teile ihrer Identität aus der Kultur – Sozialisation. Keine Religion ist in diesem Prozess so effektiv wie der Islam, denn sein Kult und sein Ritus liefern einprägsame kognitive Muster, deren Synthese kulturelle Konzepte entstehen lässt.

Der sogenannte "Ehrenmord" ist ein solches Konzept. Seine Bezeichnung existiert nicht in irgendeiner islamischen Glaubensquelle, und als Begriff ist er eine Erfindung der Kriminalitätssoziologie des Westens, mit der das Unvorstellbare verbalisierbar gemacht werden soll. Aber seine Versatzstücke finden sich zur Gänze im Koran – sie wurden weiter oben vollständig aufgezählt:

Uneingeschränkte Verantwortlichkeit der Angehörigen für die sexuelle Integrität der Tochter; feindselige, geradezu paranoide Erwartungshaltung gegenüber dem bösen Einfluss der "Ungläubigen"; Allzuständigkeit für die Aufrechterhaltung und Verteidigung der Ordnung Allahs; Definition der Verpflichtung gegenüber Allah als Blutschuld gegenüber dem Stammesgott; Vergeltungsrecht bzw. Blutrache zur Beseitigung von Ungleichgewichten (eines "Unheils auf der Erde").

In all den Prozess-Berichten betreffend den "Ehrenmord" des Afghanen Hikmatullah St. an seiner Schwester Bakhti fand sich kein einziges Mal das Wort "Islam". Es war "wegen der Kultur", wie sich der Mörder in seiner Sprache gegenüber dem Gericht rechtfertigte. Der Hinweis auf "die Kultur" wurde von einigen Medien begierig aufgegriffen. Die Familie St. würde aus der "pashtunischen Stammesgesellschaft" kommen, die große Teile Afghanistans und Pakistans überzieht. Doch es kann kein Zweifel daran bestehen, dass sich die Familie, inklusive des Mörders, in ihrem gesamten Lebensvollzug geradezu archetypisch Scharia-konform verhalten hat und verhält.

Das ist ganz und gar nicht verwunderlich. Als die muslimischen Araber bereits unter dem zweiten "Rechtgeleiteten Kalif", Omar, Mitte des 7. Jahrhunderts das damalige Khorasan eroberten, fanden sie eine Stammesordnung vor, die die wichtgsten Bauelemente enthielt, die der Islam sich bereits in seinem Quellgebiet im Zuge seiner Entstehung einverleibt und dogmatisiert hatte. Die pashtunische Gesellschaftsordnung und der Islam verschmolzen zu einer geradezu kongenialen Einheit, die aufgrund des mondialen Herrschaftsanspruchs des Islam dauerhaft kultur- und gestaltprägend wurde. Im Pashtunwali, dem pashtunischen Gewohnheitsrecht ist "mang" die männliche Ehre, deren Verletzung mittels "tura" (das Schwert) der "badal" (die Rache) zugeführt werden muss. Es besteht kein Zweifel: Die afghanische Kultur ist ein würdiges Total-Kondensat der islamischen Glaubensgrundlagen. Ihre Angehörigen sind wahre "Gläubige".

Die afghanische Familie des Mörders und des Mordopfers identifizierte bereits vor einem Jahrzehnt Österreich als Wunschland ihrer privaten "Hidschra" (Auswanderung). Der Vater war bereits 2009 ins Land gekommen. Er habe zu Hause "viele politische Feinde" gehabt. In den ersten vier Monaten arbeitete er als Taxifahrer. Seither ist er arbeitslos, weil er angibt, von Kopfschmerzen geplagt zu sein. 2013 holte er seine Familie im Zuge der "Familienzusammenführung" nach Österreich. Die Mutter von damals sieben Kindern hat in Österreich inzwischen zwei weitere bekommen. Sie ist 38 Jahre alt, ihr ältester Sohn 24. Nicht eines der Kinder hat seit ihrer Ankunft in Österreich je auch nur eine Minute gearbeitet. Die Mutter spricht bis heute kein Wort deutsch. Die Eltern sind, auch in ihrer Muttersprache, Analphabeten.

Die Kinder mussten naturgemäß in Österreich Schulen besuchen. Mörder Hikmatullah war dennoch nicht imstande, auf die Fragen des Richters in deutsch zu antworten. Er war bereits vor der Bluttat häufig mit dem Gesetz in Konflikt geraten und mehrfach vorbestraft wegen Diebstahls und diverser Gewaltdelikte. Die Mutter gab im Zuge eines Interviews zwei Wochen nach dem gewaltsamen Tod der Tochter bekannt, dass sie dieses schon vergessen hätte. Eine der Töchter sprach in die Kamera, dass der österreichische Staat gut für die Familie sorgen würde.

Bakhti hatte sich offenbar für einen anderen Lebensweg entschieden als die übrigen Mitglieder der Familie. Das war ihr Todesurteil. "Wegen der Kultur".

Wir kommen zu Einleitung dieses Aufsatzes zurück: Eine ÖVP-Abgeordnete hatte festgestellt, dass die islamische und die afrikanische Kultur mit der europäischen unvereinbar ist und die Masseneinwanderung aus den von diesen Kulturen beherrschten gebieten zu schweren Verwerfungen führen wird. Von Grünen und NEOS wurde sie dafür des übelsten Rassismus bezichtigt und vom ÖVP-General politisch gezüchtigt und de facto entsorgt, während das restliche politische Establishment dazu schwieg.

Auch im Lichte von Fällen wie desjenigen der bemitleidenswerten Bakhti ist es sinnlos, mit Vertretern des linken Establishments oder mutlosen Pseudo-Bürgerlichen darüber zu diskutieren, was denn nun an den hier relevierten fremden Kulturen mit der unseren vereinbar oder mit dieser gar eine Bereicherung sei. Dieser Zeitvergeudung sollte man sich nicht mehr aussetzen.

Sehr wohl aber ist die Diskussion darüber erforderlich, wer denn jetzt die Verantwortung für das Hereinholen von abertausenden Familien trägt, die dieselben Kulturmuster aufweisen wie die Familie St. Wer denn nun die Verantwortung dafür trägt, dass die im Islam kondensierte Kultur der stammesgesellschaftlichen Blutrache zum latenten Quellpunkt des Auftrennens unserer jahrhundertelang auf dem christlichen Kulturfundament gewachsenen Gesellschaft geworden ist. Und wer jetzt die Verantwortung dafür trägt, dass die (nunmehr tragischerweise nur mehr zehnköpfige) Familie St. bereits bis jetzt hunderttausende Euro an österreichischem Volksvermögen aufgezehrt hat und auch in Zukunft wohl nichts oder kaum etwas zu Wertschöpfung beitragen wird.

Und angesichts der Übung, in der das offenbar immer unwiderstehliche "moralische" Argument gegen das "egoistische" Motiv nationaler Sicherheitsinteressen ausgespielt wird (wer möchte denn schon den Tod der in ihren Herkunftsländern nicht lebensfähigen Kinder verantworten?): Wer übernimmt jetzt die moralische Verantwortung für den Tod der freiheitsliebenden Bakhti, die nur siebzehn Jahre alt werden durfte? Man wird wohl davon ausgehen dürfen, dass sie noch leben würde, wenn ihre Familie nicht ermutigt worden wäre, das Heimatland zu verlassen. Oder?

Mag. Christian Zeitz ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie und Islambeauftragter des Wiener Akademikerbundes.

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