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Fußnote 393: Die Peinlichkeiten der Staatsanwaltschaft

Die offensichtlich politisch motivierte Staatsanwaltschaft – besonders jene in Wien mit ihrem besonderen Hass auf alles, was rechts der Mitte steht, – hat eine neue Niederlage erlitten.

Ein Gericht fand nun keinerlei Beweis dafür, dass der ehemalige Kärntner Landeshauptmann sich für seine Mithilfe bei der Erteilung einer Staatsbürgerschaft bestechen hat lassen. Statt des toten Haider saßen sein Protokollchef und zwei jetzt österreichische Russen auf der Anklagebank. Gewiss, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber die Karten der Staatsanwälte stehen schlecht. Langsam sollten sie daher doch begreifen: Lange nicht alles, was in Wochenmagazinen eine abenteuerliche Geschichte zu ergeben erscheint, ist auch wirklich ein strafrechtliches Delikt. Und schon gar nicht alles, was man in politisch finanzierten Magazinen liest. Das heißt natürlich nicht, dass jetzt alle verdächtigten Politiker unschuldig wären, ganz gewiss nicht. Das heißt aber, dass die Staatsanwaltschaft als bisher „größten Erfolg“ einen peinlichen Beitrag verzeichnen kann, den Glauben der Österreicher an die Korruption in die Höhe und jenen an die Demokratie nach unten getrieben haben. War das Zweck der Übung? Sie täte sich und der Demokratie einen großen Dienst, künftig nur noch dann anzuklagen, wenn die Dinge wirklich hieb- und stichfest sind. Was etwa bei jenem Ex-Staatsanwalt zutreffen dürfte, der einem Verdächtigten Hilfe im Gegenzug für belastendes Material gegen Karl-Heinz Grasser versprochen haben soll. Aber den Balken im eigenen Auge sieht man ja nicht, wenn man ideologisch blind ist.

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