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Hoffentlich geht Ruttenstorfer endgültig frei

OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer wartet nun auf sein Urteil in zweiter Instanz. Zwar meinen viele Juristen, dass der ehemalige SPÖ-Staatssekretär auch dort vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen wird. Aber vor Gericht ist halt jeder in Gottes Hand – und man weiß nie, ob in der rechten oder linken.

Sollte Ruttenstorfer jedoch letztlich rechtskräftig freigehen, dann ist das nicht nur für ihn, sondern auch für Anleger eine gute Nachricht. Wie das? Sind nicht die gewöhnlichen Anleger, die ihre Ersparnisse ohne geheime Informationen in Aktien investieren, die Geschädigten, wenn Insider Vorteile aus ihrem Wissen ziehen? Richtig. Daher ist es an sich gut, wenn nun auch in Österreich strenger gegen Insiderei vorgegangen wird.

Jedoch haben Aktionäre noch ein weiteres Interesse: nämlich, dass sich die Vorstände wirklich ganz mit ihnen identifizieren. Und das tun sie nur dann überzeugend, wenn sie auch in Hinblick auf ihr persönliches Vermögen die gleichen Interessen haben. Wenn ihre Honorierung also zu einem guten Teil in Aktien erfolgt.

Dabei ist freilich eine Reihe Zusatzbedingungen wichtig, die man erst langsam so richtig in ihrer Bedeutung erkennt . Es darf keineswegs nur auf den Kurs zu einem bestimmten Stichtag ankommen – der ja relativ leicht manipulierbar ist, wie man bei der Telekom gesehen hat. Noch wichtiger ist, dass Vorstände ihre Aktien auf Jahre hinaus nicht verkaufen dürfen – am besten erst nach ihrer Vertragszeit. Empfehlenswert wäre auch, dass die Ausübung einer Kaufoption automatisch erfolgt, sodass auch dabei kein Einfluss möglich ist. Denn in Wahrheit hat jeder Vorstand – sofern er nicht nur der Frühstücksdirektor zum Empfang ausländischer Delegationen ist – zu jedem Zeitpunkt ein Insiderwissen. Wer sonst sollte als erster Bescheid wissen über geplante und geplatzte Geschäfte, über die Probleme von Lieferanten und Kunden, über die globale Marktentwicklung?

Bei Ruttenstorfer treffen die genannten Bedingungen mehrheitlich zu. Daher ist es durchaus richtig, dass er freigesprochen wird. Was aber Aufsichtsräte und Gesetzgeber nicht hindern sollte, die Regeln für Aktienkäufe von Vorständen im skizzierten Sinn weiter nachzuschärfen.

Würde der OMV-Chef hingegen doch verurteilt, würden sich viele Vorstände künftig im logischen Eigeninteresse weigern, Aktien der eigenen Gesellschaft auch nur anzugreifen. Sie würden höhere Bar-Bezüge verlangen. Sie würden die Interessen der Aktionäre ein wenig aus dem Auge verlieren. Sie würden halt die eigene Eitelkeit statt das eigene Depot bedienen. Daher würden sich die einen um die eigene Positionierung  in Öffentlichkeit und Gesellschaft kümmern und die anderen um Gutmenschprojekte und Profilierung als Mäzen auf Kosten der Aktionäre. Daran, dass manche vielleicht gar durch Aktientipps an Dritte ihren Sold aufbessern könnten, wollen wir gar nicht denken.

Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.

 

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