Homepage, Links

  1. Autofahrer haftet nicht bei dunkler Kleidung
    Autor: Heinz Rüdisser

    Aufgrund der dunklen Bekleidung und dem spontanen Überqueren der Straße erkannte der herannahende Autofahrer den Fußgänger nicht rechtzeitig! Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied Überquert ein Fußgänger in dunkler Kleidung bei Nacht eine rote Fußgängerampel außerhalb der Markierungen und wird dabei von einem Autofahrer erfasst, so haftet er laut ARAG-Experten in Gänze selbst. Eine sonst übliche Haftung des Pkw-Fahrers kommt in diesem Fall nicht infrage.




© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung