Derzeit (9.9.2016) ist die 9-seitige Asyl-Notverordnung der Bundesregierung in Begutachtung. Es wird die Belastung Österreichs bis zur Kriminalität, Gesundheitsbereich, Arbeitsmarkt usw. mit Zahlen dokumentiert. Die Begründungen müssen juristisch wasserdicht sein um einer eventuellen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in Luxemburg stand zu halten.