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Frau Kneissl, das war gar nicht klug

Die neue Außenministerin hat aus Anlass des "Frauentages" allen Frauen in ihrem Ministerium frei gegeben. Einfach so. Im Inland wie im Ausland. Das ist der erste schwere Fehler der Ministerin. Sie hat nämlich eine wichtige Kleinigkeit übersehen, die ihr sogar das Genick brechen könnte:

Diese Kleinigkeit besteht darin, dass der Feudalstaat schon ein paar Jahre vorbei ist, wo ein Kaiser oder eine Maria Theresia nach persönlichem Gutdünken den Hofschranzen und Beamten Gefälligkeiten aus der Staatskasse zukommen lassen konnte. Heutzutage leben wir in einem Rechtsstaat mit einem strikten Legalitätsprinzip, in dem das gesamte Handeln der Verwaltung nur auf Grund von Gesetzen erfolgen darf. Wenn man das etwa in finanziellen Dingen nicht beachtet, ist man halt recht schnell beim Amtsmissbrauch.

Es ist ja auch jeder Euro des Bezuges eines Beamten und Verwaltungsmitarbeiters genau durch Gesetz geregelt. Und jede Gehaltserhöhung (oder Vorrückung) setzt einen unglaublich komplizierten Aktenlauf voraus. Und nicht bloß ein Schreiben, dass die Frau Minister beschlossen habe.

Ebenso klar ist, dass ein zusätzlicher bezahlter Urlaubstag Geldeswert darstellt. Wie jeder Arbeitsrechtler der Ministerin bestätigen wird.

Dazu kommt am Rande, dass sich Kneissl mit solchen Aktionen auch wenig Freunde bei den männlichen Diplomaten machen wird, die mangels "Männertag" nie durch eine solche "Geste" für ihre Leistungen gewürdigt werden. Überdies gibt es Botschaften, die fast nur aus Frauen bestehen, wo also dann wirklich eine Schließung an jenem Tag bevorsteht.

Darüber hinaus dienen solche Aktionen auch nicht dazu, dass sich Kneissl bei den Freiheitlichen und deren nicht sonderlich feministischen Wählern sehr populär macht – ganz abgesehen davon, dass der Frauentag eine rein kommunistische Erfindung war. Dabei wird sicher der Tag kommen, an denen auch eine "parteifreie" Ministerin die Unterstützung jener Partei braucht, die sie aufgestellt hat.

Der Kneissl-Erlass im Wortlaut:

"Aus Anlass des Internationalen Frauentages 2018 möchte Frau Bundesministerin Dr. Karin Kneissl die Leistungen, die tagtäglich von den Frauen im BMEIA im In- und Ausland erbracht werden, mit einer konkreten Geste würdigen.

Die Dienstvorgesetzten aller Organisationseinheiten der Zentrale und an den Vertretungsbehörden im Ausland werden daher ersucht, am Donnerstag, 8. März 2018, allen Mitarbeiterinnen, auch sur-place-Mitarbeiterinnen, auf Antrag einen Tag Sonderurlaub im Sinne des § 74. BDG zu genehmigen.

Der Dienstbetrieb ist grundsätzlich aufrecht zu erhalten. Einschränkungen beim Parteienverkehr können, falls unvermeidlich, mit dem Hinweis auf den Internationalen Frauentag veranlasst werden."

Der zitierte Paragraph ermöglicht auf Antrag einen Sonderurlaub "aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder aus einem sonstigen besonderen Anlaß", Hält Kneissl das Geschlecht allein für ausreichend für einen solchen "besonderen Anlass"? Das ist höflich formuliert, zumindest juristisch kühn.

PS: Überdies verweisen Verfassungsrechtler auch auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch eine solche Aktion.

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