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Höchstgerichte, die am Rechtsstaat sägen

Für viele Übel in Land und Europa, in Gesellschaft und Zivilisation wird die Politik verantwortlich gemacht. Das geht so weit, dass man schon um die Zukunft der Demokratie bangen muss. Aber in Wahrheit ist die Politik keineswegs an allen Übeln schuld. In noch viel größerem Ausmaß sind viele Vorwürfe nämlich den Höchstrichtern zu machen, denen in Österreich wie auch denen in Europa. Nur: Die stehen weitgehend im Dunkel und weit weg vom Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit.

Das hat drei Gründe:

  1. Medien wie Opposition fürchten sich vor den Gerichten und deren Macht. Da legt man sich nicht gern mit ihnen an.
  2. Verfassungsgerichts-Entscheidungen zu ändern bräuchte eine Zweidrittelmehrheit. Bei EuGH und EGMR (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof) bräuchte es sogar einen internationalen Konsens und Verträge!
  3. Die Höchstrichter müssen sich nie einer demokratischen Wahl stellen. Daher ist der Kampf gegen Fehlentwicklungen im richterlichen Machtbereich fast ein Kampf gegen Windmühlen. Die Macht der Höchstgerichte grenzt an die des feudalen Absolutismus. Der ist einst auch ständig über die Normunterworfenen drübergefahren. Bis es dann freilich zu spät war.

Das alles macht die Höchstgerichte so unangreifbar, auch wenn ihre Entscheidungen noch so unsinnig sein sollten. Es wäre aber bei aller Kritik eine Katastrophe, wenn der Rechtsstaat den gleichen Weg wie der Feudalstaat gehen würde. Das wird er jedoch tun, wenn die Richter weiterhin so wenig Rücksicht auf die Normunterworfenen (wie wir Bürger in ihrer Sprache heißen) und auf die fundamentalen Interessen des Landes und Europas nehmen sollten.

Dabei gibt es – das sei ausdrücklich gesagt – auf allen Ebenen der Justiz weiterhin ganz ausgezeichnete Richter, die bescheiden, aber unbeirrbar um die (Menschen ja nie ganz bekannte) Wahrheit ringen. Aber ihr Anteil dürfte geringer geworden sein. Vielleicht auch deshalb, weil wir alle viel zu wenig über die Bedeutung, aber auch die Gefährdungen des Rechtsstaats nachgedacht und geredet haben. Weil ein Dreivierteljahrhundert scheinbar unbedrohter Rechtsstaatlichkeit länger ist, als es eine solche jemals in der Geschichte gegeben hat. Weil das nachlässig macht und auf die Notwendigkeiten vergessen lässt, unter welchen Bedingungen ein Rechtsstaat nur funktionieren kann.

Es geht dabei nicht um einzelne Irrtümer und Fehlurteile. Die wird es immer geben, so bitter das auch ist. Es geht auch nicht um korrupte, bestechliche Richter. Die scheinen mir in Österreich nach wie vor die große Ausnahme zu sein, auch wenn man hie und da bedenkliche Indizien wahrnimmt.

Die Bedrohung hat drei ganz andere Ebenen:

  • Die erste könnte man Verlust der Demut, könnte man kollektiven Überlegenheitsdünkel nennen. Viele Richter scheinen das Gefühl verloren zu haben, dass Parteien oder Angeklagte gleichwertige Bürger wie sie selbst sind, die niemals autoritär von oben herab behandelt werden sollten. Kurz: Ihnen ist ihre Macht zu Kopf gestiegen. Das aber ist eher ein Problem der untersten Instanzen.
  • Ebenso problematisch ist, dass sich Richter oft allzu sehr bequem dem politmedialen Zeitgeist anpassen. Einst ist dieser einer des Honoratioren-dominierten Obrigkeitsstaates gewesen. Der heutige Zeitgeist ist hingegen so zu beschreiben: grün bis linksliberal, von der 68er Bewegung und einem Verlust aller Werte geprägt, im Selbstbild aber gutmenschlich (also scheinbar gut, aber in Wahrheit extrem destabilisierend, weil das Gutsein immer auf Kosten Anderer geht, also meist der Allgemeinheit und der künftigen Generationen).
  • Die dritte Bedrohung ist die einer immer stärkeren Entstehung von Richterrecht. Höchstgerichte formulieren ohne jeden Bezug auf vorhandene Gesetze oder gar im Gegensatz zu diesen nach Gutdünken (oder eben dem Zeitgeist entsprechend) neues Recht. Sie erliegen dabei voll der persönlichen Regelungs- und Gestaltungslust. Sie erliegen immer wieder der Versuchung, sich dem gewählten Gesetzgeber gegenüber als gleichwertig oder gar überlegen zu fühlen.

Mehrere aktuelle Beispiele haben das in letzter Zeit besonders drastisch gezeigt. Es seien einige in einem bunten, aber deprimierenden Strauß herausgegriffen, wobei wir uns auf die höchsten Instanzen beschränken wollen:

Erstens: Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat durch einen abenteuerlichen Beschluss und ohne jede Begründung durch konkrete Gesetze, sondern nur unter Berufung auf völlig allgemeine Umweltphrasen in der Verfassung eine dritte Piste des Flughafens Schwechat einfach verboten.

 Würde man diese Phrasen wirklich so extensiv interpretieren wie die Verwaltungsrichter, dann könnte man beispielsweise auch jeden Bau einer Heizung, jeden Kauf eines neuen Autos oder jede industrielle Investition verbieten. Immer gibt es eine gewisse Umweltbelastung oder CO2-Emission. Zwar hat der Verfassungsgerichtshof diese Entscheidung zum Glück vorerst einmal aufgehoben. Aber niemand weiß, wie das weitergeht, niemand weiß, ob die Grünpartisanen im Verwaltungsgericht nicht noch weitere Ideen eines willkürartigen Richterrechts zu Erreichung des gleichen Ziels entwickeln.

Zweitens: Ein unglaubliches Beispiel einer provokativen Willkürjustiz hat der Verfassungsgerichtshof selbst gesetzt, als er das Bettelverbot in der Salzburger Altstadt aufgehoben hat. Der Gerichtshof hat damit so getan, als ob irgendwo in der Verfassung stünde, dass Tausende ostslowakische Roma das Recht hätten, täglich vor jedem Supermarkt Österreichs, vor jeder Touristenattraktion zu betteln. Und dass weder Gemeinden noch Länder – nicht einmal im Konsens aller drei Großparteien (gegen Grüne und Neos) – das Recht hätten, Betteln streng zu regulieren.

Dieses VfGH-Erkenntnis ist einfach nur eine irrwitzige Über- und Uminterpretation einzelner Verfassungsartikel. Das Richterrecht auf öffentliches Betteln wird mit Berufung auf das Recht der Meinungsfreiheit begründet, mit der Gewerbsfreiheit und sogar mit dem allgemeinen Recht auf Nutzung des öffentlichen Raums. Ein Argument ist jedoch absurder als das andere. Mit keinem dieser drei Grundsätze hat der Verfassungsgesetzgeber auch nur im Entferntesten ein Recht auf Betteln schaffen wollen. Würde man diese Begründungen ernst nehmen, müsste jedermann, wo er wollte, beispielsweise einen Würstelstand aufmachen dürfen.

Dazu kommt die Absurdität, dass die Slowakei, aus der die meisten Bettler kommen, heute einer der sich am dynamischsten entwickelnden Wirtschaftsräume Europas ist, wo zwar noch deutlich niedrigere Gehälter bezahlt werden, wo sich aber die Arbeitslosigkeit in den letzten sieben Jahren fast halbiert hat.

Drittens: Besonders schlimm angesichts der Terror- und Gewalt-Explosion in Europa ist, dass der EU-Gerichtshof 2016 die Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt hat. Er hat damit die Gesetzesbeschlüsse mehrerer Parlamente gekippt (Trotzdem hat jetzt das niederländische Parlament voll Zorn eine sogar dreijährige Datenspeicherung zu beschließen gewagt, was noch interessant werden wird).

Viertens: Noch viel folgenreicher und übler ist die nicht nur von österreichischen, sondern vor allem auch den beiden europäischen Höchstgerichten zu verantwortende und über viele Jahre eskalierende Migrations-Judikatur. Im Grunde haben die europäischen Höchstgerichte in ihrer Blauäugigkeit, die keinerlei Auswirkungen bedacht hat, (wenn man nicht schlimmere Motive vermuten will) die Massenmigration überhaupt erst ausgelöst.

Sie haben jedem Asylwerber mehr finanzielle Ansprüche eingeräumt, als dieser daheim bei voller  Arbeit je hatte. Sie haben jedem, der den Boden des Landes betritt und der das Wort "Asyl" irgendwie aussprechen kann, auch de facto die Möglichkeit eingeräumt, ein Verfahren jahrelang hinziehen zu können, sobald er nur von irgendwelchen NGOs gefinkelte anwaltliche Unterstützung erhält, die immer wieder neue Rechtszüge zur Verschleppung ermöglicht.

Fünftens: Der Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat den Artikel 3 der Menschenrechtskonvention über Jahrzehnte immer extensiver interpretiert, sodass dieser im Grund heute bedeutet: Jeder, der will, kann nach Europa kommen. Abschiebungen sind zunehmend unmöglich gemacht worden.

Dabei lautet der Artikel 3 scheinbar harmlos und selbstverständlich: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Das Straßburger Gericht hat das aber weit über den Gesetzestext hinaus auch so interpretiert, dass niemand in ein Land abgeschoben werden dürfe, in dem eine derartige Behandlung "ernsthaft droht".

Das aber kann bei fast allen Ländern der Welt zumindest an Hand gewisser Indizien behauptet werden. Gibt es doch kaum ein Land, in dem nicht gefoltert wird.

Diese Judikatur hat sich katastrophal ausgewirkt. Der EGMR hat dadurch den Massenansturm der Migranten ermöglicht. Er lässt es bei keinem Staat zu, dass dieser seine eigenen Sicherheitsinteressen und die seiner Bürger schützt. Er beschützt dadurch auch Vergewaltiger, Mörder und Terroristen.

Das bedeutet nach Ansicht etlicher Völkerrechtler, dass es der EGMR auch beeinspruchen würde, wenn die EU Migranten wieder nach Libyen abschieben würde. Einziges Glück: Das kann er immer erst im Nachhinein. Aber sobald er es einmal getan hat, wird Europa – wenn es überleben und die Mittelmeerroute stoppen will – nichts anderes überbleiben, als den EGMR zu ignorieren oder die Konvention abzuändern.

Sechstens sei daran erinnert, dass Österreichs Probleme mit Zehntausenden hier gratis studierenden und/oder den deutschen Numerus clausus fliehenden Deutschen, die also daheim das betreffende Fach gar nicht studieren hätten dürfen, einzig und allein durch den EuGH ausgelöst worden sind. Obwohl Bildung und Universitäten eigentlich gar nicht zu den EU-Kompetenzen zählen.

Kommen die Richter zur Besinnung?

Man könnte die verderblichen Folgen des willkürlichen Richterrechts noch tagelang aufzählen. Ich fürchte für die Zukunft Österreichs und Europas das Schlimmste, wenn die Richter nicht bald zur Besinnung und zur einst üblichen Zurückhaltung in ihrer Regelungswut kommen. Bis hin zum Kollaps des gesamten Rechtsystems.

Eine zumindest teilweise Milderung der Entwicklung könnte vielleicht eintreten, wenn demnächst eine schwarz-blaue oder blau-schwarze Regierung an die Macht kommen und dafür sorgen würde, dass zumindest bei Neubesetzungen in Höchstgerichten der mit all den genannten Problemen zusammenhängende Linkstrend beendet würde. Demnächst werden ja Höchstrichterstellen in Wien und Luxemburg neu zu besetzen sein. Es wäre daher in Wahrheit oberste Priorität, dafür andere Persönlichkeiten zu finden als die derzeit tonangebende Mischung aus gutmenschlicher Blauäugigkeit, wilder Regulierungslust, blindem Formalismus und linker Ideologie.

Hinter den Themen, mit denen sich Parteipropaganda und damit Medien meist beschäftigen, ist die Frage der künftigen Richter in VfGH und EuGH viel wichtiger. Sie bestimmen die Zukunft viel mehr als etwa ein unter viel Brimborium gewählter Bundespräsident.

Es scheint nur nicht klar, ob man bei Schwarz und Blau überhaupt schon die Bedeutung dieser Frage erkannt hat, ob es dort auch nur einen einzigen Politiker gibt, der sich wirklich in der Juristenszene auskennt wie einst etwa ein Andreas Khol. In den letzten zehn Jahren habe ich einen solchen jedenfalls nicht entdecken können. Sehr im Gegensatz zu Rotgrün. In den Augen der Rechtsparteien war ja immer die aktuelle Missernte etwa der Getreidebauern viel wichtiger …

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