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Es lohnt sich zwei Statistiken zu vergleichen - besonders im Asylwesen

Manchesmal lohnt es sich hinter Statistiken zu schauen und zwei Zahlen miteinander zu vergleichen. Beispielsweise im österreichischen Asylwesen.

  • Im Jahr 2016 wurden in Österreich 42.285 Asylanträge gestellt.
  • Davon wurden 22.307 positiv erledigt – die Asylansuchen wurden gewährt.
  • Demnach wurden rund 20.000 Asylansuchen abgelehnt.

(Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/293189/umfrage/asylantraege-in-oesterreich/)

 Und jetzt kommt die andere Statistik:

  • Das Bundesverwaltungsgericht meldet eine starke Steigerung der Asylverfahren.
  • Im Jahr 2016 wurden beim BVwG 27.900 Verfahren neu anhängig.
  • Zwei Drittel dieser Verfahren sind aus dem Asyl/Fremdenwesen.
  • Zwei Drittel von 27.900 macht rund 18.000 Asyl/Fremdenverfahren neu im Jahr 2016.

Wir erinnern uns, dass im selben Jahr rund 20.000 Asylanträge abgelehnt wurden. Sie haben richtig zu Ende gedacht! Praktisch  jeder abgelehnte Asylantrag wird vor den Bundesverwaltungsgerichtshof gebracht!!

Egal, ob überhaupt auch nur ein Funke für einen tatsächlichen Anfechtungsgrund gegen den Bescheid des BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) nach einem sorgfältig abgewickelten Einzelverfahren nach vorgegebenen strengen Verfahrensrichtlinien gegeben ist oder nicht.

Da darf die Frage schon erlaubt sein, wer hier mit welchen Mitteln die Kosten der 18.000 jährlichen Asylverfahren vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht trägt. 

PS: Im Rechtsstaat Österreich ist aber auch bei einer Bestätigung des abgelehnten Asylantrags noch lange nicht Schluss. Gegen Entscheidungen des BVwG kann der Asylwerber Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) erheben. Das geht auch gleichzeitig.

Dr. Günter Frühwirth ist Jurist und begeisterter Bahnfahrer. Die gesellschaftspolitische Entwicklung Österreichs verfolgt er mit aktivem Interesse.

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