Die Abschaffung der Meinungsfreiheit geht unter Sebastian Kurz unvermindert weiter

Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit ist eine neue Verwaltungsstrafbestimmung in Vorbereitung, die "diskriminierende" Äußerungen verbietet. Diese Bestimmung geht über den (erst vor einem Jahr massiv erweiterten) Verhetzungsparagraphen noch weit hinaus: Jede zustimmende Verbreitung von "Diskriminierungspropaganda" – was immer dies sein soll – kann mit bis zu 1.090 Euro Verwaltungsstrafe bedacht werden.

Unter dem unscheinbaren Titel "Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden" findet sich gut versteckt der folgende Passus: Bestraft werden soll, wer "schriftliche Materialien, Bilder oder andere Darstellungen von Ideen oder Theorien", die Personen aus dem Grund der Rasse, der Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des religiösen Bekenntnisses oder einer Behinderung "diskriminieren, befürwortet, fördert oder dazu aufstachelt, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, wodurch diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht".

Während das Aufstacheln zu "Hass" bereits gerichtlich strafbar ist, darf hinkünftig auch nicht mehr "Diskriminierung" befürwortet werden. Weder der Gesetzestext noch die Erläuterungen hierzu erklären allerdings, was überhaupt "Diskriminierung" sei. Eine öffentliche Diskussion, inwiefern ein solch weitschweifiger Passus mit der Meinungsfreiheit verträglich ist, fand erst recht nicht statt. Schließlich handle es sich einmal mehr um die Umsetzung "internationaler Vereinbarungen".

Was nur bedingt stimmt: Noch bei der letzten Verschärfung des Verhetzungsparagraphen unter der Ägide "internationaler Vorgaben" wurde darauf verwiesen, dass ein über das Aufstacheln zu Hass und Gewalt hinausgehendes Verbot bloß "diskriminierender" Äußerungen den einzelnen Staaten vorbehalten sei und dass man aus Rücksicht auf die Meinungsfreiheit von einem solchen Verbot Abstand nehme. Von diesem Vorbehalt ist jetzt nicht mehr die Rede.

Was nunmehr – unter der Obmannschaft von Sebastian Kurz! – beschlossen werden soll, ist viel schlimmer als alle in den letzten Jahren erfolgten Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Nicht nur Beschimpfungen, sondern auch argumentativ-sachlich Vorgetragenes kann als "diskriminierend" klassifiziert werden. Eine Abgrenzung zu zulässiger Kritik ist nicht mehr gegeben.

Besonders sauer stößt auf, dass ein die Meinungsfreiheit derart tangierender Gummi-Paragraph im Verwaltungsstrafrecht angesiedelt ist: Nicht ein unabhängiger Richter, sondern ein weisungsgebundener Beamter entscheidet, ob eine bestimmte Äußerung über eine Gruppe "diskriminierend" sei. Ist es vielleicht schon "diskriminierend", die Beibehaltung von Sonderschulen für geistig Behinderte zu fordern? Ist es "diskriminierend", bestimmte ethnische Gruppen mit tatsächlich gehäufter Kriminalität, etwa auf dem Gebiet sexueller Übergriffe, faktenbasiert in Verbindung zu bringen?

Nachdem unausgeführt bleibt, was konkret "diskriminierend" sei, ist zu erwarten, dass – auf dem sensiblen Gebiet der Sprache nicht näher geschulte! – Verwaltungsbeamte über angezeigte Äußerungen inmitten von Verkehrssachen, Baurechtsangelegenheiten oder illegalen Glücksspielautomaten rein aus dem Bauch heraus (wenn nicht auf politischen Zuruf) entscheiden.

Auch die Vollzugspraxis dieses Paragraphen wird kaum Klarheit herstellen: Der eine Strafreferent entscheidet so, der nächste anders. Anders als bei Gerichtsurteilen ist eine ausführliche Begründung, wodurch eine Äußerung gegen den neuen Passus verstoßen habe, nicht gefordert. Die meisten Belangten werden zähneknischend bezahlen, nur wenige Fälle werden zu Höchstgerichten gelangen, um der Anwendung – vielleicht – Schranken zu setzen. 

Hinzu kommt, dass über Verwaltungsstrafverfahren im Gegensatz zu Gerichtsverfahren wegen Verhetzung oder NS-Wiederbetätigung kaum berichtet wird. Keine Öffentlichkeit erfährt, was von einzelnen Magistraten oder Bezirkshauptmannschaften tatsächlich unter "Diskriminierung" subsumiert werden wird, um sich an ergangenen Entscheidungen orientieren zu können. Auf der sicheren Seite ist hinkünftig nur, wer sich über bestimmte Personengruppen gar nicht mehr kritisch äußert.

Wer glaubt, mit diesem neuen Paragraphen ist es getan, der irrt. Schon wird Kritik laut, dass nicht auch (wie beim Verhetzungsparagraphen) die Merkmale des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder der politischen Weltanschauung vor "diskriminierenden" Äußerungen geschützt werden.

Keine Sorge! Das kommt spätestens mit der nächsten Novelle, denn der "Hass im Netz" wird nicht zurückgehen. Spätestens dann werden auch konservative Positionen strafbar, wie etwa, für die Abschaffung der Fremdkindadoption durch homosexuelle Paare oder für die Abschaffung der Samenspende für lesbische Paare einzutreten, ja dies beides auch nur zu kritisieren und hierdurch "Diskriminierung" zu befürworten. (Wohingegen gegen Unternehmer weiterhin auch unverhohlen zu Gewalt aufgerufen werden darf.)

Fazit: Nach dem "Reißverschlusssystem" auf allen ÖVP-Listen sowie dem Eintreten für Frauenquoten in Aufsichtsräten zeigt sich nur deutlicher, dass die angeblich "neue" Volkspartei so wie schon die "alte" weder ein konservatives noch ein klassisch-liberales Gepräge hat.

Ob Kurz bei der Wahl die in ihn gesetzten Erwartungen erfüllen wird können, scheint ohnedies fraglich. Während Kern geschickt seine Familie in das Blickfeld rückt, um mit vier Kindern auch bei konservativen Wählern punkten zu können (schließlich ging ja auch Van der Bellens "Heimat"-Getümel vollends auf), hält Kurz sich offenbar für so unwiderstehlich, mit einem detaillierten Wahlprogramm auf September vertrösten zu können. Steuersenkungen für die Wirtschaft hat indes noch jeder ÖVP-Obmann vor Wahlen versprochen.

Wilfried Grießer, geboren 1973 in Wien, ist Philosoph und Buchautor. Soeben erschienen: Flucht und Schuld. Zur Architektonik und Tiefenstruktur der "Willkommenskultur". Ares Verlag, Graz 2017.

Eine ausführliche Stellungnahme des Verfassers zum neuen Diskriminierungs-Straftatbestand findet sich hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_12274/fname_641703.pdf

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