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Der unsägliche Schulinspektor und die Volksschülerin

Es war die absolut dümmste Äußerung, die bisher im heurigen Jahr von einer Person in öffentlicher Funktion zu hören gewesen ist. Das besonders Bestürzende: Diese Person ist ein Wiener Schulinspektor, also einer, der in den Schulen viel zu reden hat, in die unsere Kinder gehen (müssen).

Der Mann behauptete allen Ernstes: Wenn in Wien schon Volksschülerinnen – also Mädchen unter zehn Jahren! – das islami(sti)sche Kopftuch tragen, dann sei das eben deren „freie Entscheidung“. Also könne man halt nichts machen.

Wahrscheinlich steht hinter dieser Aussage nicht nur Dummheit, sondern auch Feigheit. Schließlich könnten ja wieder ein paar Tausend Radikalislamisten brüllend durch die Stadt ziehen und dagegen protestieren, hätte der Mann das gesagt und getan, was da zu sagen und tun wäre: Nämlich den Lehrern und Direktionen – zumindest – in allen Volksschulen die Weisung zu geben, solche Kinder wieder unverzüglich ihren Eltern zu übergeben, mit dem Auftrag, es am nächsten Morgen unverkleidet zur Schule zu bringen.

Ganz abgesehen davon, dass selbst nach der verstiegensten radikalislamischen Interpretation das Kopftuch erst ab Geschlechtsreife am Platz ist: Noch viel ungeheuerlicher ist, was dieser Mann da über Entscheidungsfreiheit gesagt hat.

Denn hätte er mit seiner kühnen These Recht, dass solche Entscheidungen einer 6- bis 10-Jährigen in völliger Freiheit und Eigenverantwortung fallen, dann müssten künftig auch Volksschüler für kriminelle Taten vor den Strafrichter kommen. Wenn man ihnen schon in diesem Alter eine freie Entscheidung über das Kopftuch zubilligt, dann wäre das logisch die zwingende Konsequenz.

Schließlich ist das Wissen, dass beispielsweise Diebstahl schweres Unrecht ist, Teil sämtlicher bekannter Kulturen, Zivilisationen und Religionen. Während das Kopftuch ja – zum Glück – auch unter Moslems keineswegs einheitlich als richtig und notwendig angesehen wird. Es hat ja einen guten Grund gegeben, dass in der Türkei fast im ganzen 20. Jahrhundert das Kopftuch in Schulen (und vielen anderen Orten) komplett verboten gewesen ist. Erst der jetzige islamistisch-nationalistische Diktator hat es wieder eingeführt.

Manche Leser werden sich nun erinnern, dass ich schon einige Male die Frage gestellt habe, ob es wirklich noch richtig ist, dass Zwölf- oder Dreizehnjährige sich in keiner Weise strafrechtlich für ihre Taten rechtfertigen müssen. Unser gesamtes Rechtssystem geht ja noch immer davon aus, dass bis zum 14. Geburtstag nur die Eltern für alles verantwortlich sind, was jemand tut. Oder gar niemand.

Aber das hat doch um Himmels willen nicht bedeutet, dass auch schon Volksschüler die Last einer voll verantwortlichen freien Entscheidung haben sollen. Oder können. Da liegen Welten dazwischen.

Besonders schlimm ist, dass kein Stadtschulratspräsident, kein Stadtrat, keine Unterrichtsministerin auf diese skandalöse öffentliche Äußerung eines Schulinspektors reagiert hat, die schon in der Vorwoche in einem (übrigens erstaunlich kritischen und mutigen) ORF-Beitrag gefallen ist. Sie stehen also offenbar alle hinter dem Genossen Inspektor.

Das liegt in der Tat ganz auf der windelweichen Pädagogik-Linie des Wiener Pflichtschulsystems, das ja auf allen Ebenen dabei versagt, für klare und konsequente Erziehungsrichtlinien zu sorgen. Zum Glück gibt es in diesem System noch relativ viele exzellente Lehrerinnen, die innerlich noch nicht aufgesteckt haben, die diese Softlinie nicht mittragen, sondern die dafür sorgen, dass ihre Schüler noch etwas lernen, und die auf Erziehung Wert legen (auch wenn diese in erster Linie Aufgabe der Eltern ist). Aber es gibt auch schon Bezirke in Wien – noch dazu solche mit einem besonders hohen Migrantenanteil – wo 80 Prozent der Kinder die Volksschule mit lauter Einsern verlassen.

Bei denen verzweifeln dann die aufbauenden Schulen, weil diese Kinder absolut nichts können. Eine rotgrüne Pädagogik, die den Kindern nur ja keine Pflichten auferlegen will, die ihnen nur ja keine Chancen verbauen will, die sie zu nur ja nichts zwingen will, ist nichts anderes als ein kapitales Verbrechen an den Kindern.

Was Genosse Inspektor offenbar auch nicht begreift: Selbst wenn jemand zur „freien Entscheidung“ imstande ist – oder wäre –, bedeutet das doch noch lange nicht, dass er alles darf. Oder darf man jetzt etwa auch nackt in Wiener Straßenbahnen fahren, oder eben zu Schulen gehen, wenn man die „freie Entscheidung“ dafür trifft? Dürfen Schüler auch im Klassenzimmer ihre Notdurft verrichten, dürfen sie dem Schulinspektor beim nächsten Besuch ins Gesicht spucken – solange es eben ihre „freie Entscheidung“ ist, das zu tun?

Das besonders Schlimme ist: Weil es in Wien solche wahnwitzigen Schulbehörden und unfähige Inspektoren gibt, wird der Weg zurück zu liebevoller, vernünftiger und konsequenter Erziehung immer schwieriger. Denn wenn einmal das ständige Nachgeben als oberste pädagogische Devise ausgegeben worden ist, wird Konsequenz und das Wort „Nein“ zehnmal schwerer durchzusetzen sein. Obwohl das im Interesse der Kinder so dringend notwendig wäre. Sie wollen ja nur ihre Grenzen austesten – für deren Setzen aber eben immer noch Erwachsene zuständig sind.

Fast amüsant ist, dass genau aus dem gleichen Eck, wo jetzt Volksschülerinnen die völlig „freie Entscheidung“ zugebilligt worden ist, mein Vorschlag wild verdammt worden ist, über Konsequenzen für einen zwölfjährigen Gewalttäter nachzudenken (die ja nicht in normaler Haft bestehen sollten).

Noch amüsanter ist, dass die Wiener Behörden nicht einmal auf die Idee kommen zu sagen, dass das Kopftuch ein Bereich wäre, der in die – von der politischen Propaganda jetzt ja dauernd behauptete – „Autonomie“ jeder Schule fallen könnte. Das ist ein weiterer  Beweis, dass das Autonomie-Gerede nur ein politischer Fake ist, der nie ernst gemeint war. Dieses Gerede soll nur bemänteln, dass man den Schulen leichter Geld wegnehmen kann (außerdem würden bei echter Autonomie endlich solche unsäglichen Schulinspektoren überflüssig).

Übrigens: Wäre das Autonomie-Gewäsch der Koalition ernst gemeint, dann bekämen die einzelnen Schulen ja auch das Recht zu entscheiden, ob sie beispielsweise Schuluniformen einführen wollen. Wie es sie ja mit sehr gutem Grund in den meisten Schulen der Welt gibt (vor allem auch in ärmeren Ländern). Dann würde die elende Marken-Protzerei mancher Wohlstandskinder aufhören. Dann könnte eine Schule natürlich auch vorschreiben, welche Kopfbedeckungen erlaubt sind – etwa einheitliche Baseballkappen oder Wollmützen im Winter.

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