Arbeitszeit- und Lohndiktate - Planwirtschaft im Neoliberalismus?

Nach Ansicht von Gewerkschaftern und Globalisierungskritikern leben wir in einer Welt, in der eiskalte Neoliberale und gierige Plutokraten die werktätigen Massen nach Gutdünken ausbeuten dürfen. Da Unternehmer ausschließlich an der Maximierung ihrer Profite interessiert wären und ihnen das Los ihrer Lohnsklaven völlig gleichgültig sei, bedürfe es des hilfreich lenkenden Eingriffs des Staates, um das Schlimmste zu verhindern.

Schließlich will ja – außer ein paar herzlosen Unternehmern – niemand mehr Zustände sehen, wie sie einst im finstersten „Manchesterliberalismus“, geherrscht haben, die bekanntlich den besten Freund und Anwalt der Arbeiter, Karl Marx, zu seiner elaborierten Prosa veranlasst haben.

Damit kommen wir auch schon zu jenen Regulativen, die immer schon den Kernbestand der von den Sozialisten betriebenen Arbeitsmarktpolitik gebildet haben: Arbeitszeitregelungen und Lohnforderungen. Wer der Ausbeuteklasse nicht entschlossen genug entgegentritt, so ihr Credo, muss eben zusehen, wie Kinderarbeit und 70-Stunden-Arbeitswochen um sich greifen. Die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und -Nehmer auch ohne staatlichen Zwang zu beiderseits gedeihlichen Vereinbarungen über Arbeitszeit und -Lohn kommen könnten, hat in ihrer Vorstellungswelt keinen Platz.

Dass Unternehmen nicht nur um Kunden, sondern auch um fähige Mitarbeiter miteinander konkurrieren, wird übersehen. Kein Arbeitgeber, der dauerhaft unter Wettbewerbsbedingungen bestehen will, kann es sich daher leisten, seine Angestellten schlecht zu behandeln oder zu bezahlen. Das ist auch der Grund dafür, weshalb die überwiegende Zahl der Unselbständigen Löhne bezieht, die deutlich über den kollektivvertraglichen Tarifen liegen.

Was die Lohnhöhe angeht: Die Genossen wissen zwar, dass das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nicht nur bei Luxusgütern den Preis bestimmt, sondern auch bei der menschlichen Arbeitskraft. Wie sollte es auch anders sein – und weshalb?

Sie behaupten aber, hier seien „menschliche“, nicht ökonomische Maßstäbe anzulegen – als ob ein durch Marktmechanismen geregelter Preis kein Ergebnis menschlicher Entscheidungen wäre! Deshalb sollen staatliche Anordnungen, die das Ende der Vertragsfreiheit bedeuten, die Markgesetze außer Kraft setzen. Warum das – zum Wohl der Arbeitnehmer – funktionieren sollte, ist rätselhaft. Genauso gut könnte man auch meinen, ohne Gleitschirm von einer 300 Meter hohen Felsklippe springen zu können, ohne böse Konsequenzen gewärtigen zu müssen.

Das aktuelle Arbeitsprogramm der Bundesregierung erhebt die Forderung nach der Einführung eines branchenunabhängigen Mindestlohns von 1.500 Euro monatlich für einen Vollzeitarbeitsplatz. Damit soll die Kaufkraft der niedrig entlohnten Personen gestärkt und ein wirksamer Schritt gegen die Armut gesetzt werden – so der mutmaßlich in Wolkenkuckucksheim entstandene Gedanke. Als ob mit dem Schreiben eines Wunschzettels auch schon die Verwirklichung des ersehnten Ziels garantiert wäre. Als ob es keine zwingenden Umstände gäbe, die dem Wunsch entgegenstehen würden.

Die Vorstellung, per Ukas einen „gerechten“ Lohn, von dem man „in Würde leben“ kann, verordnen zu können, ohne dabei auf die einzelnen Branchen oder Betriebe Rücksicht zu nehmen, ist völlig weltfremd. Nur diejenigen, die entweder niemals begriffen haben, vor welchen kalkulatorischen Herausforderungen Unternehmer stehen, oder zynische Machtmenschen, denen das Los derer, denen angeblich all ihre Sorge gilt, egal ist, können eine solche Maßnahme gutheißen. Dass sich keiner um das Schicksal der vielen am Existenzminimum dahinwerkelnden Kleinstunternehmer schert, die der Segnungen des nur den Interessen Unselbständiger dienenden Wohlfahrtsstaats entraten müssen, sei hier nur am Rande vermerkt.

Angesichts der eheblichen Lohnnebenkosten, die in keiner Lohnforderung der Gewerkschaften berücksichtigt werden (genau an dieser Stelle könnte aber mit garantiertem Erfolg angesetzt werden!), hat ein solches Lohndiktat prohibitiven Charakter für die Anstellung gering qualifizierter Arbeitnehmer. Ihre Wertschöpfung wird dann in vielen Fällen geringer ausfallen als die von ihnen verursachen Kosten. Da vom Draufzahlen aber keiner leben kann, lautet das Ergebnis: Arbeitsplatzverlust und dauerhafte Arbeitslosigkeit, nebst chronischer Überlastung der Sozialkassen.

Schon in der Theorie ist klar, dass ein oberhalb des Marktwertes, also jenseits des Ergebnisses von Angebot und Nachfrage, liegender Preis (im Falle von Löhnen eben des Preises der Arbeit), zu einem Nachfragerückgang führt. Darüber hinaus liegen nicht wenige empirische Untersuchungen zur Frage erzwungener Mindestlöhne vor. Besonders dem afroamerikanischen Ökonomen Thomas Sowell sind einige erhellende Einsichten zur desaströsen Konsequenz verordneter Arbeitspreisdiktate zu verdanken (siehe zwei der drei Links an Ende des Beitrags).

Die liberale Denkfabrik „Agenda Austria“ nennt eine Zahl von etwa 20.000 Arbeitsplätzen im Segment der geringqualifizierten Arbeitnehmer, die im Falle einer 1.500-Euro-Regelung in Österreich verloren gehen könnten (Link am Ende des Beitrags). Es liegt auf der Hand, dass eine Begrenzung der Löhne nach unten zudem eine fatale Kettenreaktion in Gang setzen wird: Wenn höher qualifizierte Arbeitskräfte erkennen, dass bisher niedriger entlohnte Kräfte mit ihnen gleichziehen, werden auch sie Forderungen erheben, was den Gesamtlohnaufwand für die Unternehmen zusätzlich in die Höhe treiben wird.

Die Reaktionen darauf können unterschiedlich ausfallen. Bestimmte Arbeiten könnten nicht mehr oder nur noch deutlich reduziert nachgefragt werden. Beispiel: Die Reinigungskraft wird nur noch im Zweiwochenrhythmus, anstatt jede Woche beschäftigt. Andere Möglichkeit: Betriebsverlagerungen ins arbeitskostengünstigere Ausland. Oder: Fertigungsbetriebe erhöhen den Kapitaleinsatz und ersetzen Arbeitskräfte durch Maschinen. Den von den Arbeitnehmervertretern behaupteten Zielen Kaufkraftsteigerung und Armutsbekämpfung ist in keinem der Fälle gedient.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind besser dran, wenn sie Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen auf Betriebsebene führen. In einer immer stärker differenzierten Arbeitswelt sind one-size-fits-all-Vorschriften (Flächenkollektivverträge oder gesetzlich verordnete Lohnhöhen) unsinnig. Was für Branche A und Betrieb X gut ist, kann für Branche B und Betrieb Y katastrophale Konsequenzen haben.

Woher Politiker und Bürokraten die Chuzpe nehmen, besser als die Betroffenen zu wissen meinen, was denen guttut, steht dahin. Das Schicksal jedes einzelnen Arbeitnehmers und Betriebes ist jedenfalls zu wichtig, um die Entscheidung darüber einem Klüngel anmaßender Politiker und Funktionäre zu überlassen.

Fazit: Wer Preise diktiert, gleich ob für Löhne oder für Waren, schadet damit allen: Produzenten, Konsumenten, Arbeitgebern und -Nehmern. Wäre schön, wenn diese einfache Lektion von den Protagonisten der Planwirtschaft endlich gelernt würde. 

Sowell 1: http://www.nationalreview.com/article/415569/ruinous-compassion-minimum-wage-laws-thomas-sowell

Sowell 2: http://www.twincities.com/2012/02/07/thomas-sowell-the-minimum-wage-a-disaster-for-young-and-poor-black-people/

Agenda Austria: https://www.agenda-austria.at/publication/mindestlohn-policy-brief/

Andreas Tögel, Jahrgang 1957, ist Kaufmann in Wien.

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung