Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Warum muss sich die Justiz ständig lächerlich machen?

Mir war ja Peter Hochegger nie sonderlich sympathisch. Aber was da in den letzten Stunden abgelaufen ist, ist wirklich ärgerlich und eine Schande für einen Rechtsstaat.

Womit ich weniger den Umstand meine, dass das Ende des Berufungsverfahrens mit einer signifikanten Strafmilderung geendet hat. Dazu sind ja Berufungen da.

Bei dieser Strafmilderung hat das Gericht aber zweifellos auch die vor allem von der Staatsanwaltschaft verschuldete Länge des Verfahrens berücksichtigt; sowie die Prangerwirkung, mit der ein menschliches Wesen durch immer wieder an diverse Wochenmedien hinausgespielte Informationen über viele Jahre längst vor dem Urteil vernichtet worden ist.

Aber wirklich lächerlich ist, dass dieser Hochegger von gleich drei sich martialisch im Gerichtssaal aufpflanzenden Justizwachbeamten vorgeführt worden ist. Und das in Handschellen. Hochegger ist ein schmächtiger 67-Jähriger, der zwar an Untreue-Delikten mitgewirkt hat, aber dem noch nie irgendein Gewaltdelikt auch nur vorgeworfen worden war. Also jemand, vor dem man sich sicher nicht körperlich fürchten muss.

Dieser unnötige Aufmarsch einer uniformierten Heerschar ist wohl dadurch verursacht, dass dort manche geradezu sadistische Lust verspüren, auf einem am Boden Liegenden noch herumzutrampeln. Mag auch sein, dass da bei Verantwortlichen ein parteipolitisches Motiv involviert war. Für den Steuerzahler (und hoffentlich auch den Finanzminister) ist noch ein weiterer Schluss eindeutig: In der Justiz gibt es offensichtlich viel zu viele Beamte.

Und wer gerne international vergleicht, der wurde lebhaft an die russische Justiz erinnert.

Diese lächerliche Szene erinnert übrigens wieder an eine andere Lächerlichkeit der heimischen Staatsanwaltschaft, nämlich an die Anklageschrift gegen Karl-Heinz Grasser. Darin haben sich die Ankläger – offenbar mangels harter Beweise – nicht entblödet, zu argumentieren, dass Grasser das „Verschleiern“ von Vermögenswerten „wesensnah“ sei. Jetzt wird von diesem Staat also schon das „Wesen“ angeklagt.

Man wird auch daran erinnert, dass die Staatsanwaltschaft nach dem mühsamen Sturm einer (in diesem Fall zu Recht) großen Polizeiarmada auf ein illegal besetztes und mit aller Gewalt "verteidigtes" Haus sämtliche von der Polizei Festgenommenen sofort freigelassen hat, sodass sie dann beim Gerichtstermin allesamt unauffindbar gewesen sind.

Der Strafjustiz wird durch einige solche Aktionen vor allem die Lächerlichkeit „wesensnah“ werden…

 

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung