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Ohne Disziplin geht es nicht

In der österreichischen Rechtsordnung kommt der Begriff „Strafe“ in vielfachen Zusammenhängen vor: Strafgesetzbuch, Strafverfahren, Strafverteidiger, Strafverifizierung, Strafmandat, Strafsenat, etc. Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass Erwachsene nur durch die Androhung von Strafen dazu zu bringen sind, Regeln, Vorschriften und Gesetze einzuhalten.

Ganz anders stellt sich die Situation in österreichischen Schulen dar.

Erziehungsmittel sind laut Schulunterrichtsgesetz 43/2: Bei positivem Verhalten: Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank; bei Fehlverhalten: Aufforderung (das Fehlverhalten zu ändern), Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten bzw. zur Beseitigung vorsätzlich herbeigeführter Beschädigungen oder Beschmutzungen, beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler allein oder unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten, Verwarnung (…) Weitere Erziehungsmittel: Versetzung des Schülers durch den Schulleiter in eine Parallelklasse, Androhung der Stellung eines Antrages auf Ausschluss, letztlich Stellung des Antrages auf Ausschluss. Verboten sind: körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen.

Dieser Maßnahmenkatalog hat sich leider als vollkommen unzureichend erwiesen. Bei Fehlverhalten von Schülern bleibt es meist bei Belehrungen und Zurechtweisungen. Versetzungen in Parallelklassen kommen nur bei wiederholten groben Verstößen vor, darüber hinausgehende Maßnahmen (beispielweise Ausschluss) so gut wie nie. Dadurch lernen Schüler, dass das Brechen von Regeln ohne wirklich spürbare Konsequenzen bleibt.

Immer wieder wird von der Schule verlangt, sie müsse auf das Leben vorbereiten. Bei der Durchsetzung von Verhaltensvereinbarungen und bei der Einforderung eines Mindestmaßes an Disziplin sind den Lehrern aber die Hände so gut wie gebunden.

Disziplin – andererseits – ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für Erfolg, schulisch wie beruflich. Mangelnde Disziplin schadet darüber hinaus nicht nur den Schülern, die dieses Verhalten zeigen, sondern notwendigerweise auch allen Mitschülern, da ja ein Teil der Unterrichtsstunde für Belehrungen und Zurechtweisungen aufgewendet werden muss, die letzten Endes von der Unterrichtszeit abgeht.

Niemand möchte die Rückkehr zu jenen unseligen Zeiten, in denen körperliche Züchtigungen und verbaler Terror in der Klasse trauriger Alltag war. Aber ein Katalog an deutlich effektiveren Erziehungsmittel, wie immer diese auch aussehen mögen, wäre für alle Beteiligten hilfreich. Das Bewusstsein, dass in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf gegeben ist, sollte langsam auch bis zu den verantwortlichen politischen Entscheidungsträgern vordringen.

Mag. Willibald Sommerer unterrichtet die Fächer Englisch und Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung am BG/BRG Stockerau.

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