Nach der Nationalratswahl droht Österreich politische Lähmung

Autor: Stefan Beig

Warum Babler Kanzler einer Zweierkoalition werden kann

Autor: Klaus Lange

Die sexuelle Revolution frisst unsere Kinder

Autor: Werner Reichel

Wind und Atom – die Gegensätze

Autor: Gerhard Kirchner

Wie die Politik Betriebe schädigt

Autor: Andreas Tögel

Frohe Ostern!

Autor: Markus Szyszkowitz

90 Jahre Februar-Aufstand – 90 Jahre Juli-Putsch

Autor: Herbert Kaspar

Wer die Mär von der Frau als Opfer weitererzählt, ist kein Feminist

Autor: Christian Klepej

Nicht Messer, sondern Menschen töten

Autor: Andreas Tögel

Und wieder eine Print-Zeitung weniger ...

Autor: Günter Frühwirth

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Die Höchstgerichte als Totengräber

Die blauäugige (oder gar bewusst linksradikale?) Judikatur einiger Höchstgerichte hat sich zum zunehmenden Problem entwickelt, das schon in den letzten Jahren Österreich und Europa angesichts der Asylantenflut immer hilfloser gemacht hat. Diese problematische Entwicklung wurde jetzt durch ein Judikat des Wiener Verwaltungsgerichtshofs auf die absolute Spitze getrieben.

Der VwGH hat die Abschiebung einer afghanischen Familie gemäß der Dublin-Vereinbarung (also weil dort erstmals Asyl beantragt worden war) nach Ungarn untersagt. Begründung: In Ungarn sei die Einhaltung der Menschenrechte für Asylwerber nicht gesichert.

Damit bricht im Grund die letzte Möglichkeit zusammen, wie ein Asylantrag anders enden könnte als mit einem ewigen Verbleib in Österreich. Dieses Urteil ist damit absolut abenteuerlich und geradezu staatsgefährdend. Es kommt in der Wirkung an die schwachsinnige Einladung Angela Merkels an alle Migrationswilligen heran, deren Rücknahme jetzt so gewaltige Probleme bereitet.

Deutschland versucht nun wenigstens nach zwei Wochen später, Merkels Fehler wiedergutzumachen. Die De-facto-Einladung des österreichischen VwGH an alle Zuwanderungswilligen, ins Land zu kommen und zu bleiben, ist jedoch eine dauerhafte. Es wird nur wenige Tage dauern, bis sich das bei allen Schleppern Europas herumgesprochen hat.

Der VwGH-Spruch reiht sich an ähnlich realitätsfremde Urteile von Höchstgerichten, die schon in den vergangenen Jahren dem Zustrom fast alle Tore geöffnet haben. Entsprechend solcher Urteile konnte trotz Asylversagung de facto nicht mehr abgeschoben werden, wer über Griechenland oder Italien gekommen war. Ebenso geschützt wurden durch andere Urteile Drogenhändler, Prostituierte und Homosexuelle.

Leicht zynisch formuliert, läuft diese europäische und österreichische Judikatur darauf hinaus, dass höchstens noch bei garantiertem und von den österreichischen Behörden ständig überprüften Fünfsterne-Hotel-Standard eine Abschiebung möglich ist.

Gewiss: Die Gesetzgeber könnten diese Judikatur unwirksam machen und dem gesunden Menschenverstand und österreichischen Selbsterhaltungstrieb durch klare und mutige Aktionen noch einmal Vorrang verschaffen. Aber eben nur: durch mutige Aktionen . . .

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung