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Der Koran und das Strafgesetz: eine klare Sache

„Tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben. Denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten.“ So liest man in dem Buch. Oder an anderer Stelle: „Trefft sie oberhalb ihrer Nacken, und schlagt ihnen alle Fingerspitzen ab.“

Diese und viele ähnliche Aufforderungen finden sich in diesem Buch. In einem anderen aber wird in Kürze folgender Wortlaut stehen: „Wer öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu Gewalt gegen eine Kirche . . . oder eine andere nach den Kriterien der . . . Religion oder Weltanschauung , . . . der nationalen oder ethnischen Herkunft . . . definierte Gruppe . . . auffordert, . . . ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“

Es kann wohl kein Zweifel sein: Nach diesem Wortlaut ist nicht nur der längst verstorbene Autor des zuvor zitierten Buches zu bestrafen, sondern auch jeder, der das Buch oder solche Gewalt-Aufforderungen daraus öffentlich verbreitet. Denn diese Strafandrohung stammt aus dem von der Regierung textierten neuen österreichischen Strafgesetzbuch. Es kennt keinerlei Ausnahmen zugunsten religiöser Bücher. Also auch nicht zugunsten des am Beginn zitierten Buches,  des Korans.

Dieser enthält noch eine ganze Fülle weiterer Gewaltaufrufe. Die deutsche Wissenschaftlerin Necla Kelek hat 18 davon gezählt (sie ist selbst Moslem, wird aber von Fundamentalisten wild attackiert). Andere Islamexperten zählen noch mehr.

Eine Fülle von Prozessen kommt

Man darf also eine Fülle von Anzeigen, Anklagen und Strafprozessen erwarten, wenn dieses Gesetz in wenigen Wochen durch das Parlament angenommen werden wird. Wohl vor allem deshalb verlangt die Regierung schon jetzt wegen des Strafgesetzes nach mehr Richter-Planposten.

Zwar machen sich sicher jene vielen Moslems nicht strafbar, die sich um Religion nicht sonderlich kümmern. Oder die sich für eine moderne Interpretation des Korans, für einen „Euroislam“ einsetzen (obwohl die Türkei und viele arabische Länder einen solchen „Euroislam“ vehement ablehnen). Aber dieser Schuldbefreiungsgrund fällt für alle jene Moslems und insbesondere Imame, Prediger oder Religionslehrer weg, die sich öffentlich gegen jede Interpretation des Korans und für dessen buchstabengetreue Befolgung aussprechen.

Doppelt strafbar machen sie sich im Übrigen, wenn sie generell den Vorrang der staatlichen Gesetze vor religiösen Regeln ablehnen. Nach einer wissenschaftlichen Studie sind jedoch über 40 Prozent der europäischen Moslems von beidem überzeugt: vom Vorrang des Koran-Rechts vor dem staatlichen Recht der Länder, in denen sie leben, und von der Pflicht, den Koran zur Gänze wörtlich zu nehmen.

Es ist zwar nicht klar, wie weit die Regierung die zwingenden juristischen Konklusionen überhaupt ahnt. Das ändert aber nichts daran, dass einmal beschlossene Gesetze gelten, egal, was die Regierung ursprünglich geahnt hatte. Strafbar durch ein Beitragsdelikt machen sich künftig wohl auch alle jene grünen Politiker, die die Verteilung des Korans auf österreichischen Straßen ausdrücklich unterstützen.

Und ebenso völlig klar ist, dass alle islamische Organisationen, Gemeinschaften, Vereine und Moscheen aufzulösen beziehungsweise strafrechtlich zu verfolgen sind, wenn sie eine wörtliche Koran-Auslegung vertreten oder verlangen.

Haft auch für Anti-Armenien-Demonstrationen

Es gibt noch einen zweiten Punkt, weshalb die Türken in Österreich mit dem neuen Strafgesetz noch sehr viele Probleme haben werden. Dieser Punkt hängt nicht mit Koran oder Islam zusammen. Es geht dabei vielmehr um das mit dem armenischen Jahrestag sehr aktuell gewordene Thema „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“.

Sobald diese Taten „von einem inländischen oder einem internationalen Gericht rechtskräftig festgestellt wurden“, droht durch den Wortlaut des neuen Strafgesetzes künftig jedem, der die Geschichte anders sieht, – und eben auch sehr aktuell den hierzulande gegen die Armenier demonstrierenden Türken – schlimmes Ungemach. Denn: Wer solche Verbrechen „leugnet, gröblich verharmlost oder rechtfertigt“, ist ebenfalls mit zwei Jahren zu bestrafen, sobald ein Strafrichter glaubt, dass die Verharmlosung „geeignet“ ist, zum „Hass“ etwa gegen die Armenier aufzustacheln. Oder gegen die Israelis.

Geeignet zum Hass aufzustacheln sind natürlich nicht nur Demonstrationen. Sondern auch so manche Erklärungen türkischer Politiker. Diese sollten daher künftig bei jeder Reise nach Österreich mit Verhaftung rechnen, sobald sie sich hier in ihrer üblichen Art zum Armenien-Thema äußern.

Das ist alles völlig absurd. Das erinnert lebhaft an einen spanischen Richter, der ein paar Jahre lang jedes Menschenrechtsverbrechen irgendwo in der Welt verfolgt hat. Bis ihm dann die Regierung das Handwerk gelegt hat, als sie sah, was der Richter (durchaus unter Abstützung auf spanische Gesetze) angerichtet hat. Nur: Wer legt der österreichischen Regierung das Handwerk?

Der Riesenunterschied zwischen Hass und Gewalt

Um nicht missverstanden zu werden: Gerade den Armeniern und Israelis gehört meine Sympathie. Ich finde es absolut hässlich, was da von Türken an hasserfüllten Statements abgesondert wird. Dennoch bedeutet es den zunehmenden Abschied Österreichs von den Errungenschaften der Aufklärung und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit, wenn durch das neue Gesetz noch mehr Meinungsdelikte strafbar gemacht werden. Wenn man zu jedem Weltkonflikt bald nur noch eine einzige Meinung haben darf.

Wohlgemerkt: Meine Kritik bezieht sich nur auf die Strafbarkeit von Aussagen, also von Worten und Meinungen, die nach Ansicht eines Richters zu so etwas Undefinierbaren wie Hass aufzustacheln geeignet sind. Hingegen sollten Aufrufe zur Gewalt selbstverständlich auch weiterhin strafbar sein.

Auch der Hass selber ist ja wiederum nur eine reine Meinung. Hass auf irgendjemanden empfindet bisweilen wohl jeder Mensch, auch solche, die sich für politisch besonders korrekt halten. Man denke etwa, wie hasserfüllt manche über Priester, Freiheitliche, Kommunisten, Politiker oder Sozialbetrüger reden. Ich weiß, wie viele hasserfüllte Briefe ich selbst in meinem schreibenden Leben schon bekommen habe. Soll da jetzt jeder ähnlich schreibende Facebook-Autor damit rechnen müssen, eingesperrt zu werden? Das wäre absurd, solange er keine Drohungen ausstößt.

Noch skandalöser ist es, dass jetzt diese Republik sogar reine Meinungs-Äußerungen streng bestrafen will, bloß weil diese „geeignet“ sind, bei anderen etwas zu „bewirken“, also ohne Rücksicht darauf, ob diese Wirkung überhaupt beabsichtigt gewesen ist.

In dieser Koalition und bei ihren grünen Beitragstätern sitzen offensichtlich nur noch Meinungsterroristen und absolutistische Gesinnungs-Gouvernanten, welche die totalitäre Diktatur der Political Correctness mit Brachialgewalt durchsetzen wollen.

Welche Selbstachtung kann die ÖVP – die ja sogar selbst den Justizminister stellt – noch haben, wenn sie verbreitet, das eh Alles nicht zu wollen, sondern nur wegen der SPÖ zu beschließen? Das Alles ist: die massive Einschränkung der Meinungsfreiheit; die strafrechtliche Verfolgung von schlechtem Benehmen wie Pograpschen; die strengere(!) Bestrafung von Delikten gegenüber Familienangehörigen als gegenüber Fremden; Bestrafung von Geschlechtsverkehr ohne ausdrückliche (am besten wohl: schriftliche) Einverständnis des Partners; die Verdopplung der Haftstrafen für Tierquälerei auf zwei Jahre; die gleichheitswidrige Privilegierung mancher Gruppen wie Schwule und Ausländer durch den Verhetzungsparagraphen, während (mit Zustimmung der ÖVP!) gegen Unternehmer, Bauern, Priester oder Mütter gehetzt werden darf.

Ich finde das absolut unbegreiflich.

Einige Regierungsvertreter behaupten zur Verteidigung ihrer Maulkorbgesetze, dass sie durch einen „Rahmenbeschluss“ der EU-Justizminister aus dem Jahr 2008 (bezeichnenderweise in der letzten Amtswoche der letzten SPÖ-Justizministerin entstanden) dazu gezwungen worden seien. Das ist Unsinn. Ein „Rahmenbeschluss“, der nie vom EU-Parlament beschlossen worden ist, kann Österreich zu absolut nichts zwingen. Und schon gar nicht zu etwas Menschenrechts-Widrigem.

Gewiss: Rotgrüne Extremisten jubeln schon insgeheim, weil sie glauben, mit einer Fülle von Strafverfahren die FPÖ in Grund und Boden prozessieren zu können. In manchen Strafrichtern könnten sie ja durchaus Verbündete finden. Und sie werden es auch immer öfter gegen ÖVP-Exponenten versuchen.

Sie sollten jedoch eine Sekunde lang bedenken, dass bei einer gerechten – also in allen Richtungen gleichen – Anwendung des Verhetzungsparagraphen die meisten Verurteilungen ihre türkischen und moslemischen Freunde treffen müssten.

Es kann in Wahrheit nur einen Weg geben, wie mit diesem Strafgesetz umzugehen ist: Zurück an den Start! Dagegen spricht nur ein einziger Umstand: Dieser Justizminister hätte halt gar so gern einen Erfolg als großer Gesetzesmacher. Diesen „Erfolg“ bekommt er aber eben nur mit üblen Konzessionen an die SPÖ.

Ein wirklich großer Justizminister würde daher auf das ganze Gesetz verzichten, statt etwas einzubringen, was nicht seiner Überzeugung entspricht. Im gesamten neuen Strafrecht steht ja ohnedies nichts, was die Nation oder die Justiz dringend benötigen würde. Auch die dramatische Erleichterung des Ladendiebstahls für ausländische Täter ist nicht wirklich das, wonach die Österreicher sonderlich laut rufen.

Reduktion auf den Kern

Die sogenannte „Verhetzung“ ist im Gefolge des Neustarts keinesfalls zu verschärfen, sondern auf den einzig sinnvollen und moralisch wie rechtsstaatlich vertretbaren Kern zu reduzieren: auf die Strafbarkeit von Aufrufen zur Gewalt, wie sie in manchen Pamphleten, aber eben auch im Koran (und in den islamischen Hadithen, die von vielen ebenfalls wörtlich genommen werden) stehen, und wie sie weltweit von immer mehr Moslems wörtlich umgesetzt werden.

Jeder Jusstudent würde übrigens im ersten Semester durchfallen, wenn er es nicht als fundamentale Rechtsstaats-Verletzung erkennt, dass sich Österreich einem „internationalen“ Gericht unterwirft, also einem völlig undefinierten Etwas, auf das es gar keinen Einfluss hat! Und dass diese Republik damit voraussetzt, dass jeder Österreicher die jeweilige Kriegsverbrechen-Judikatur aller „internationalen“ Gerichte kennt.

Dieser Verweis auf „internationale“ Gerichte soll aber wohl nur vom unausgesprochenen, aber nicht mehr zu leugnenden Ziel ablenken: Die herrschende Elite will ihre bröckelnde Macht mit einer zunehmenden Fülle von Verboten, Geboten und Methoden verteidigen, die immer mehr an Vormärz und Biedermeier erinnert, die Denken und Reden und Tun immer mehr kontrolliert und einengt. Vielleicht sollten sich die Machthaber aber – durchaus im Eigeninteresse – die historisch auf den Vormärz folgenden Entwicklungen in Erinnerung rufen. Diese drohen vor allem dann, wenn es gleichzeitig zum großen Crash des Wirtschafts- und Finanzsystem kommen sollte.

Die allergrößte Ungeheuerlichkeit dieses Machwerks aber zum Schluss: Wer Schwule oder Moslems oder Mexikaner beschimpft und sie herabsetzt, wird mit zwei Jahren bestraft. Wer dasselbe gegenüber der Republik Österreich oder einem Bundesland macht, kommt mit der halben Strafe davon. Offenbar weiß die Regierung selbst, wie wertlos sie diese Republik gemacht hat!

Gute Nacht, (einst liebes) Vaterland!

PS.: Es gibt übrigens seit einiger Zeit eine Partei im Parlament, die sich gern als liberal bezeichnet. Hat irgendjemand schon einen Proteststurm dieser Partei gegen diesen gewaltigen Schritt zurück zu Metternich vernommen? Oder werden dort immer noch Bäume umarmt und Kastanien gezählt, statt endlich wenigstens zu versuchen, den wichtigsten liberalen Wert, die Meinungsfreiheit, zu verteidigen?

 

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