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Hypo: Der Kopf war tief im Sand

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Nach diesem Motto verdrängt man gerne unangenehme Fakten. Und man schaut lieber nicht so genau hin, wenn sich Unangenehmes abzeichnet. Das hat die Politik mit vielen von uns gemein. Das hat nun auch der Rechnungshof in Hinblick auf die Vorgänge bei der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria im Jahr 2009 festgehalten.

Ein tiefes Kopf-in-den-Sand haben vor der Verstaatlichung gleich drei österreichische Institutionen betrieben: Finanzmarktaufsicht, Nationalbank und Finanzministerium. Sie haben vor der Verstaatlichung – so der Rechnungshof glasklar – nicht alle eigentlich möglichen und üblichen Prüfungen der maroden Kärntner Bank in bayrischem Besitz und unter österreichischer Aufsicht durchgeführt. Das ist ganz eindeutig eine grobe Pflichtverletzung gewesen.

Noch eine weitere alte Weisheit bestätigte sich: Viele Köche verderben den Brei, bezeichnete es der Rechnungshof-Chef. Je mehr Stellen prüfen, umso mehr verlassen sich aufeinander. Keine fühlt sich wirklich voll und letztverantwortlich. Jede Institution hält ihr eigenes Wissen möglichst geheim. Aber die Politik glaubt immer noch, dass die Schaffung neuer Institutionen und Prüfungen ein Weg zur Lösung eines Problems wäre. Statt das einzig funktionierende Prinzip wiederzuentdecken: Klare Verantwortung mit allen Konsequenzen.

Während der damalige ÖVP-Finanzminister und Parteichef (freilich nur wegen privater Kalamitäten) längst bei Raiffeisen entsorgt worden ist, hat der damalige SPÖ-Staatssekretär im Finanzministerium eine steile Karriere nach oben gemacht. Er ist Klubobmann der größten Parlamentspartei und einer von zwei SPÖ-Kanzlerkandidaten. Warum führt seine damalige Rolle – die ja auch die eines De-facto-Generalbevollmächtigten des Wie-immer-nicht-dabeigewesenen Werner Faymann gewesen ist! – nicht auch zu seinem Abgesang?

Und wann wird da endlich auch der letzte noch im Amt befindliche Chef einer dieser drei Institutionen beschämt abgehen, nämlich der Nationalbank-Gouverneur? Warum diskutiert niemand darüber, dass eigentlich ein Teil des Schadens auch bei den nach wie vor exzessiv teuren „Sozial“-Privilegien des Proporzstadels Nationalbank zu holen ist? Auch anderswo müssen ja alle Mitarbeiter den Schaden tragen, der durch die grobe Fahrlässigkeit einiger weniger Kollegen entstanden ist.

Freilich muss man gleichzeitig ebenso klar sagen: Auch die besten Prüfungen hätten Ende 2009 den eingetretenen Schaden nicht mehr aus der Welt schaffen können. Bessere Prüfungen hätten Österreich aber vielleicht bessere Karten bei der 2009 entscheidenden Frage verschafft: Hätte Bayern – immerhin damals Eigentümer der Hypo – wirklich den Konkurs einer Tochter der eigenen Landesbank riskiert? Die einen sagen dazu bis heute Ja, die anderen Nein.

Dass ein Konkurs der Hypo damals jedenfalls ganz schwere Tsunami-Wellen ausgelöst hätte – höhere sogar als heute ein Konkurs Griechenlands! – ist unbestreitbar. Damals stand die Welt noch voll unter dem noch nicht aufgearbeiteten Schock des Lehman-Crashs und dessen Folgen (die freilich primär auf eine falsche Politik der amerikanischen Notenbank in den Jahren davor zurückgegangen sind). Damals hat ganz Europa gesagt „Nie wieder“. Damals hat die EU massiven Druck auf Österreich ausgeübt – offenbar jedoch nicht auf Bayern! –, die Bank zu „retten“. Damals wäre vor allem der gerade einem Krieg entronnene Balkan in die Steinzeit zurückgeworfen worden.

Die eigentliche Schuld an dem Crash liegt aber anderswo. An bayrischen und Kärntner Managern und Landespolitikern, die in den Jahren davor geglaubt haben, eine Bank mit Ostengagement sei eine ideale Geldbeschaffungsmaschine. Die das Wort „Risiko“ nicht gekannt oder verstanden haben.

Und die Schuld liegt insbesondere bei Kärntner Landespolitikern, die kriminell Haftungen in aberwitzigem Ausmaß eingegangen sind – und die nur deshalb unbestraft bleiben, weil die Beschlüsse von „Volksvertretern“ von keinem Gericht verfolgt werden können.

Was in diesem Fall extrem unerquicklich ist, generell jedoch in einer Demokratie auch weiterhin absolut notwendig ist. Denn das Recht zur Strafe für Entscheidungen einer Volksvertretung soll der Wähler und nicht irgendwelche Richter haben. Aber umso unbegreiflicher ist es, dass nicht alle jemals in Haftungsbeschlüsse involviert gewesenen Kärntner Politiker abgetreten sind.

 

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