Neues Islamgesetz – Die katholischen Hilfstruppen der Islamisierung

Wie in den Massenmedien berichtet, haben verschiedene internationale Organisationen (deren Sinnhaftigkeit nicht immer klar ist) die geplante Novellierung des Islamgesetzes kritisiert. Auch private Initiativen haben es kritisiert. Dabei ist es bezeichnend, dass sich in Zeiten einer präzedenzlosen islamisch betriebenen Christenverfolgung ausgerechnet katholische Theologen für die Rechtsansprüche des Islam in Österreich auf die Schienen werfen.

Wenn man es nicht sieht, würde man es nicht glauben. Aber es gibt tatsächlich eine von (medial omnipräsenten) Juristen unterzeichnete Stellungnahme zum Entwurf des geplanten Islamgesetzes (69/ME, XXV. GP) für den Nationalrat, die auch von katholischen Theologieprofessoren mitgetragen wird.

Eine verblendete Stellungnahme…

Sie beginnt mit der erwartbaren Einleitung:

Die liberale Demokratie und der moderne Rechtsstaat haben einen normativen Kern: die gleiche Achtung vor allen Menschen, ihren Grundrechten und Grundfreiheiten. Zu diesen Grundprinzipien gehört auch die Neutralität des säkularen Staates in Bezug auf religiöse Angelegenheiten.

Dass diese Neutralität des säkularen Staates eine Fiktion ist, sollte sich auch in den noch vom Konzil hypnotisierten Kirchenkreisen endlich herumgesprochen haben. Auch Rechtsphilosophen sollten das verstanden haben.

Der Ausdruck „liberal“ und das Schlagwort „modern“ enthalten zudem keine normative Kraft. Beide Qualifikationen machen darüber hinaus „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ nicht immun gegen dessen Missbrauch. Denn wie alle Beobachter klar erkennen können, nützen islamische Staaten und Gruppen gerade diesen liberalen, demokratischen Rechtsstaat mit seinen Einflussmöglichkeiten aus, um ihn kippen zu können.

…gegen legitime Sicherheitsbedürfnisse

Die Stellungnahme kritisiert am Gesetzesentwurf, dass sich die anerkannten islamischen Gemeinschaften nicht vom Ausland her finanzieren dürfen:

§ 6 (2) enthält das Gebot der Aufbringung der Mittel für die Tätigkeit der Religionsgesellschaft im Inland. Die gesetzliche Maßnahme stellt eine Ungleichbehandlung der islamischen Glaubensgemeinschaften in Österreich gegenüber anderen staatlich anerkannten Religionsgesellschaften bzw. eine Diskriminierung einer einzelnen Religionsgemeinschaft dar. Um dieser Ungleichbehandlung abzuhelfen, ist ein Gebot der Transparenz finanzieller u.a. Zuwendungen aus dem Ausland für alle staatlich anerkannten Religionsgesellschaften zu verankern.

Man hat es offenbar eilig, jegliche Ungleichbehandlung von „religiösen“ Gemeinschaften, die bezüglich ihres Friedenspotentials und ihrer Zivilisationsförderung ungleich sind, einzuebnen.

Eines muss man erfahrungsgemäß immer im Auge behalten: Die islamischen Staaten und Organisationen haben volle Kriegskassen und können ihre Brückenköpfe in den Zielländern finanzieren. Manche können sie auch einfach kaufen. Nicht nur in der Wirtschaft gibt es „Krämerseelen“. Ein „Rechtsstaat“ (siehe oben!) muss aber dafür sorgen, dass ausländischer Einfluss aus Staaten, die selber keine Rechtsstaaten sondern Folterstaaten sind, minimal bleibt. Daher muss er auch die Geldflüsse kontrollieren.

Man fragt sich daher zwangsläufig, ob die Damen und Herren Wissenschaftler, unter ihnen auch ein notorisch islamaffiner Islamwissenschaftler, hier nicht gegebenenfalls pro domo sprechen.

Blindheit

Genannte Herrschaften sprechen dann auch – immerhin – das Evidente an, ziehen aber die falschen Schlüsse:

Das emotionale Klima der öffentlichen Kultur bestimmt zweifellos auch Gesetzgebung und Gesetze. Der Abschluss der Novellierung fällt in eine Phase globaler Krisen und Kriege sowie intensiver politischer Emotionen, die von Entsetzen und Abscheu über die Aktivitäten der Organisation „Islamischer Staat“ im Irak und in Syrien geprägt sind, sowie von der Angst vor Anschlägen in Europa. Es wird von staatlichen Organen betont, dass Muslime in diesem Kontext nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden dürfen. Es besteht aber dennoch die Versuchung, in gewisser Weise die lokalen muslimischen Gemeinschaften kollektiv haftbar zu machen für die Taten einer Organisation, die sich auf den Islam beruft.

Dass Muslime unter „Generalverdacht“ gestellt werden, ist nicht abzustreiten. Von Wissenschaftlern erwartet man aber eine Erörterung der Frage, warum das so ist und ob es eventuell berechtigt ist:

In beinahe jeder Fahrt mit der U-Bahn in Wien sieht man einschlägige islamische Symbole als Halskettchen oder auf Kleidungsstücken: nämlich den üblichen Halbmond mit Stern, sodann üç hilal, „drei Halbmonde“ (Symbol der osmanischen Kriegsflagge und gleichzeitig der Grauen Wölfe), sowie einfach das Schwert (sowieso Symbol des „Friedens“ – islamisch gedacht). Dazu kommen der bekannte Schriftzug des Eroberers von Konstantinopel („Mehmed, Sohn von Murad Han, immer siegreich“, in arabischer Kalligraphie) und die Jahreszahl dieses Blutbades (1453) – letzteres oft auch als eigenständiges Symbol.

Sodann staatliche Symbole der Türkei und Bosniens und nationale Symbole der Tschetschenen – kombiniert mit militärischer Adjustierung, entsprechendem Auftreten und charakteristischer Mimik ergibt das ein aussagekräftiges Bild.

Jeder weitere Kommentar erübrigt sich hier.

Wer zudem islamische Demonstrationen in Wien beobachtet, wird erhöhte Aggressivität einerseits und ausdrücklich fremden Staaten, besonders der Türkei, entgegengebrachte Loyalität andererseits im großen Maßstab erkennen können.

Schließlich ist der Stephansplatz häufig Schauplatz von Kundgebungen der syrischen „Freien Armee“, deren konsequente Abgrenzung von den Kopfabschneidern nicht gerade ihr Hauptkennzeichen ist.

Medienberichten zufolge wurden auch in der U-Bahn schon Träger von Symbolen des „Islamischen Staates“ gesichtet, die Jihad-Flagge (islamisches Glaubensbekenntnis in weißer Schrift auf schwarzem Grund) ist beispielsweise in Graz bei Demonstrationen aufgetaucht (was sogar den Sicherheitsdirektor auf den Plan gerufen hat http://www.landtag.steiermark.at/cms/beitrag/11399593/58064506).

Haben die Damen und Herren Wissenschaftler angesichts dieser offenkundigen Fakten jeden Realitätsbezug verloren? Verstehen gerade die Juristen unter ihnen nicht, dass „die lokalen muslimischen Gemeinschaften“ sehr wohl „haftbar“ zu machen sind, wenn sie sich mit terroristischen Organisationen identifizieren und deren Gedankengut weiterverbreiten? Sind Islamwissenschaftler, Religionswissenschaftler und katholische Theologen (!) blind für die inhaltlichen Grundaussagen der verschiedenen „Religionen“ und derer Moralsysteme?

Diese Ignoranz ist schändlich und ehrlos.
(Zum Text der Stellungnahme und ihren Unterzeichnern siehe den Link: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/SNME/SNME_01672/index.shtml)

Auch das ist eine Folge kirchlicher Selbstzerstörung

„Na ja, nicht jeder in Österreich lebende Moslem ist an Massakern in Syrien und im Irak beteiligt.“
Nein, eh nicht.
Genauso wenig, wie jeden Freitag in Saudi-Arabien Delinquenten enthauptet werden.
Um eine besondere Leuchte der österreichischen Innenpolitik zu zitieren.

Aber man darf sich nicht dumm stellen – besonders, wenn es um Gemeinwohl und Terrorismus geht!

Die Politiker wissen es in theologischen Fragen oft nicht besser. Soweit es die ÖVP betrifft, so haben sie sich auch in den letzten Jahrzehnten doch häufig an kirchlichen Amtsträgern orientiert. Die kirchliche Selbstzerstörung war eben nicht auf den kirchlichen Binnenraum beschränkt, sondern wirkte sich auf den politischen Raum aus.

Wir hatten zudem während der letzten Jahrzehnte genügend Gelegenheiten, die Absurditäten des katholisch-islamischen „Dialogs“ aus nächster Nähe zu betrachten: Ein Kennzeichen dieses „Dialogs“ ist bekanntlich das völlige Aneinandervorbeireden der „Dialog“-Partner und die Vermeidung der Besprechung von theologischen Inhalten. Man wundert sich daher, dass das beiden nicht schon längst zu blöd geworden ist. Aber die islamische Seite, an keinerlei Wahrheitsverpflichtung gegenüber „kuffar“ („Ungläubigen“) gebunden („taqiyya“ – „Vorsicht“ bzw. „Verstellung“), hat den unschätzbaren Wert dieses „Dialogs“ für die eigene Propaganda bestens erkannt und nützt ihn schamlos aus. Das Ergebnis ist allenthalben sichtbar.

Resümee

Die Motive für die Unterzeichnung der Stellungnahme durch katholische Theologen kann man sich daher leicht erschließen: Erstens ist die ideologische Verblendung im Gefolge des II. Vaticanums nachhaltig erfolgreich gewesen. Man will sich auch unter der Last der grausamen Fakten nicht seine Lieblingsillusionen aus jüngeren Lebensjahren zerstören lassen.

Zweitens spielt erfahrungsgemäß der brennende Wunsch, kein Obskurantist, keine Kassandra und kein Jeremias zu sein, eine große Rolle. Man will „dazugehören“ und für seine tolerante Ausgewogenheit und demonstrative Unaufgeregtheit in der veröffentlichten Meinung gut dastehen. Die klassische Lasterlehre nennt das „Eitelkeit“.

Und drittens verfügen die islamischen Länder, wie gesagt, über üppig gefüllte Kriegskassen, mit denen sich eben Konferenzen, Studiengänge und „Projekte“ aller Art in Zielländern finanzieren lassen. Welcher Theologe, der familiäre Verpflichtungen hat, will schon aufgrund fanatischer Justamentstandpunkte gegebenenfalls in finanzielle Bedrängnis kommen?

Papst Gregor XVI. (geb. 1765, Regierungszeit 1831 – 1846) hatte schon recht, als er in seinem Rundschreiben Mirari vos (1832) von „nichtswürdigen“ Menschen sprach, die „die hoheitliche Gottesverehrung“ schänden und verhöhnen, was er in Zusammenhang mit „unrechten, dreisten Wissenschaften“ und „zügelloser Freiheit“ bringt. Passt gut als heutige Situationsbeschreibung.

Die Freiheit wird unter diesen Umständen dann auch bald weg sein. Dann ist aber Heulen und Zähneknirschen.

MMag. Wolfram Schrems, Linz und Wien, katholischer Theologe, Philosoph, Katechist, Gründungsmitglied der „Plattform Solidarität mit verfolgten Christen“

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