Die sexuelle Revolution frisst unsere Kinder

Autor: Werner Reichel

Wind und Atom – die Gegensätze

Autor: Gerhard Kirchner

Wie die Politik Betriebe schädigt

Autor: Andreas Tögel

Frohe Ostern!

Autor: Markus Szyszkowitz

90 Jahre Februar-Aufstand – 90 Jahre Juli-Putsch

Autor: Herbert Kaspar

Wer die Mär von der Frau als Opfer weitererzählt, ist kein Feminist

Autor: Christian Klepej

Nicht Messer, sondern Menschen töten

Autor: Andreas Tögel

Und wieder eine Print-Zeitung weniger ...

Autor: Günter Frühwirth

Die europäische Systemtransformation

Autor: Josef Stargl

Freiheit stirbt oft scheibchenweise

Autor: Elisabeth Weiß

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Schattendorf, Ferguson und das Recht

Das was sich jetzt in den USA abspielt, erinnert den Österreicher total an das Jahr 1927: Auch damals hat ein von den Linken abgelehntes Geschworenenurteil nach Todesschüssen (die damals ebenfalls letztlich – in dubio pro reo – als Notwehr gewertet worden sind) zu massiven Gewalttaten und Brandlegungen geführt. Nur die Zahl der Todesopfer ist damals mit 89 weit höher gewesen als – zumindest bisher – in den USA. Nur hieß damals der Ort der Todesschüsse Schattendorf, heute heißt er Ferguson.

Bleiben wir aber in der Gegenwart. Gewiss kann und darf man in einer freien Demokratie jedes Urteil kritisieren und zum Skandal erklären. Das darf man jedoch nur mit friedlichen Mitteln tun – selbst wenn man von einem Fehlurteil überzeugt ist. Zur Gewalt darf man nur dann greifen, wenn man in einem totalen Unrechtsstaat lebt. Ein solcher ist aber Amerika genauso wenig wie Österreich. Und übrigens: Zur Gewalt sollte man klugerweise nur dann greifen, wenn man Hoffnungen hat, einen Bürgerkrieg auch zu gewinnen.

Aber auch das Urteil über die Todesschüsse eines Polizisten auf einen Schwarzen selbst ist in Wahrheit kein legitimer Anlass zur Empörung. Die Darstellung des Polizisten, dass er massiv bedroht worden sei, ist zumindest so glaubwürdig, dass ein um Objektivität bemühtes Gericht ihr glauben und ihn freisprechen musste. Die Notwehr-Version konnte durch nichts widerlegt werden, schon gar nicht durch irgendwelche Zeugen. Daran ändert der Umstand, dass der Getötete unbewaffnet war, absolut nichts. Auch unbewaffnete Menschen können lebensgefährlich sein oder wirken.

Das Gericht handelte damit nach klaren, in Amerika wie in Europa geltenden Rechtsgrundsätzen: Im Zweifel für den Angeklagten. Jede andere Gerichtsentscheidung wäre eine gewesen, die opportunistisch unter dem Druck der Political correctness erfolgt wäre. Oder gar aus Angst vor jenen schwarzen Jugendlichen, die nun brandschatzend durch etliche Städte ziehen.

Wenn nun einige „Menschenrechtsorganisationen“ dennoch nach einer Verurteilung des Polizisten schreien, dann machen sie sich mitschuld an der Gewaltwelle. Dann führen sie vor allem das Vokabel „Recht“ zu Unrecht im Namen. Auch angeklagte Polizisten haben Menschenrechte. Und eines der wichtigsten ist eben, dass man nur bei sicherer Beweislage verurteilt wird, dass kein Urteil aus populistischen Gründen oder unter dem Druck der Straße ergeht (das hätte sich übrigens auch die österreichische Strafjustiz bei ihren Urteilsexzessen in den Fällen Strasser und Martinz zur Devise machen sollen).

Noch etwas erinnert beklemmend an das Jahr 1927: So wie damals sind es viele Medien, die extrem einseitig Stellung nehmen. In zahllosen Berichten wird heute trotz der klaren Rechtslage das Killer-Vokabel „Rassismus“ eingesetzt und Stimmung gemacht. Damit sind die amerikanischen Medien moralisch mitschuld an der Gewaltwelle.

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung