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FN 711: Die absurde Verhetzungs-Justiz

Wozu der Verhetzungs-Paragraph in Wahrheit dient.

Der naiven Öffentlichkeit wird von der Regierung eingeredet, dass der Verhetzungs-Paragraph vor allem dazu da ist, um gegen jede Form von Terrorismus-Propaganda vorzugehen. In Wahrheit wird er aber fast durchwegs für ganz etwas anderes genutzt: Um die Gesinnungs- und Meinungsvorschriften der Political correctness zu exekutieren. Hingegen unternimmt die Justiz so gut wie nichts, um die wirklichen Terrorismus-Aktivitäten zu bekämpfen. Das wäre ja viel riskanter. So hat ein Salzburger Staatsanwalt jetzt allen Ernstes einen Prozess gegen einen Mann führen lassen, weil der in Facebook Bettler als „Abschaum“ bezeichnet hat (nachdem er sich offenbar von zwei Bettlern beleidigt gefühlt hat, weil er ihnen nur einen Euro gegeben hat). Ohne dass dieser Ausdruck verteidigt werden soll, so widert das ganze Verfahren dennoch zutiefst an: Mit solchen sprachpolizeilichen Aktivitäten schafft man immer mehr eine Kollektivneurose, die an schlimme Zeiten erinnert, und die viele Bürger vorsichtig werden lässt, was man denn überhaupt noch sagen dürfe. Gleichzeitig nimmt es nicht wunder, wenn immer mehr – kompliziertere – Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft viele Jahre dauern, weil sie sich halt mit solchen Dingen verzettelt.

 

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