Wer die Mär von der Frau als Opfer weitererzählt, ist kein Feminist

Autor: Christian Klepej

Nicht Messer, sondern Menschen töten

Autor: Andreas Tögel

Und wieder eine Print-Zeitung weniger ...

Autor: Günter Frühwirth

Die europäische Systemtransformation

Autor: Josef Stargl

Freiheit stirbt oft scheibchenweise

Autor: Elisabeth Weiß

Über alte und neue Rattenfänger

Autor: Leo Dorner

Gendern: Ideologie und Gehirnwäsche

Autor: Heinrich Benz

Warum die Österreicher wie Idioten dastehen

Autor: Gerhard Kirchner

Leerstandsabgabe – die schwarze Vermögenssteuer?

Autor: Wilfried Grießer

Das blödeste Wort der Menschheit

Autor: Willi Sauberer

Alle Gastkommentare

Abonnenten können jeden Artikel sofort lesen, erhalten anzeigenfreie Seiten und viele andere Vorteile. Ein Abo (10 Euro pro Monat) ist jederzeit beendbar und endet extrem flexibel einfach durch Nichtzahlung. 

weiterlesen

Was Strafgerichte nicht bemessen können

Die nun rechtskräftige Verurteilung des ehemaligen Innenministers und EU-Abgeordneten Ernst Strasser geht zweifellos in Ordnung (jetzt: drei Jahre Haft). Strasser hat sich neben dem eigentlichen Verbrechen durch eine absurde Verteidigungs-Strategie im Verfahren nochmals selbst beschädigt. Trotzdem ist dreierlei festzuhalten.

Erstens: Strasser ist aus all seinen sozialen Kontakten herausgefallen. Während viele Täter nach der Haft sofort wieder voll in ihre oft nicht sehr kriminalitätsferne Umgebung integriert sind, wird er wohl bis zu seinem Lebensende nirgends mehr Fuß fassen können. Das ist eine weit dramatischere Strafe als ein Jahr Haft mehr oder weniger.

Zweitens zeigte sich in diesem Fall besonders arg die ans Mittelalter gemahnende Prangerwirkung von medialen Foto- und Filmaufnahmen aus dem Gerichtssaal (die ja in zivilisierteren Ländern generell verboten sind). Das wurde besonders eklatant, als die Grünen in ihrer Verkommenheit ein solches Gerichtssaal-Foto mit dem auf der Anklagebank gedemütigten Strasser zu Propagandazwecken plakatierten.

Und drittens geht es um die – moralische wie politische, wenn auch nicht strafrechtliche – Mitschuld des damaligen ÖVP-Obmanns Josef Pröll. Er hat es bei der Nominierung Strassers als EU-Spitzenkandidat voll akzeptiert, dass dieser auch als EU-Abgeordneter gutverdienender Lobbyist bleibt. Ebenso wenig hat das damals irgendjemand anderer unter den Spitzenpolitikern als total unvereinbar erkannt.

Die ÖVP-Wähler rochen jedoch sehr wohl den Hautgout. Sehr viele von ihnen gaben aus Zorn über die Vorgänge rund um Strassers Nominierung Othmar Karas eine Vorzugsstimme. Karas glaubte wiederum in seiner Eitelkeit ernstlich, dass diese Stimmen ihm selbst gegolten hätten. Er erkannte nicht, dass das Protestvoten waren. Aber das ist wiederum eine ganz andere Geschichte.

zur Übersicht

Kommentieren (leider nur für Abonnenten)

Teilen:
  • email
  • Add to favorites
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • Twitter
  • Print



© 2024 by Andreas Unterberger (seit 2009)  Impressum  Datenschutzerklärung