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Heuchler, Netzwerker, Stichwortgeber – Mechanismen des medialen Furors gegen Ungarn

Ein gefundenes Fressen für Medien, vor allem deutsche und österreichische: Abgeordnete der rechtsextremen Partei Jobbik haben in der reformierten (calvinistischen) „Kirche der Heimkehr“ zu Budapest, somit an geweihter Stätte, eine Büste Miklós Horthys enthüllt, des „Reichsverwesers“ Ungarns zwischen 1920 und 1944.

In der Berichterstattung darüber ist weitgehend untergegangen, dass sich nicht nur Vertreter der Oppositionsparteien, sondern auch der Regierungspartei Fidesz – für westliche Medien Hort eines angeblich „wieder erstarkenden ungarischen Nationalismus“ nach dem Muster der Zwischenkriegszeit, oder gar des unseligen „Pfeilkreuzlertums“ – unmissverständlich von diesem Akt distanziert haben. Antal Rogán, Fidesz-Fraktionsvorsitzender und Bürgermeister des Budapester Stadtbezirks, in dem sich die Kirche befindet, nannte die Jobbik-Aktion eine Provokation, welche die Beurteilung Ungarns negativ beeinflusse, was sich sogleich medial bestätigen sollte.

Sein Argument, Fidesz habe sich deshalb der von den link(sliberal)en Parteien organisierten Gegendemonstration nicht angeschlossen, weil deren Abgeordnete zuvor ohne Skrupel mit Jobbik zusammen einen gemeinsamen Antrag im Parlament einreichten, ist in der Berichterstattung geflissentlich unterschlagen worden. Rühmliche Ausnahme: Stephan Löwenstein in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (F.A.Z).

Mediale Einseitigkeit respektive Unausgewogenheit punkto Ungarn hat Methode. Und sie ist denkbar einfach. Wenige Stichwortgeber liefern die Ingredienzien, welche im denk- und recherchefaulen politisch korrekten Mainstream-Journalismus zum Einheitsgericht Ungarn- bzw. Orbán-Herabwürdigung verkocht werden. So sprachen unlängst in Wien die Schriftsteller György Dalos und Rudolf Ungváry – beide ehemalige Dissidenten – sowie Kathrin Lauer, Budapester dpa-Korrespondentin, über die dortige politische Lage. Während Dalos – nicht zu Unrecht – „die Hasskultur“ in seiner Heimat beklagte und Frau Lauer einen „zunehmend aggressiven Tonfall von Seiten der Regierung“ konstatierte, redete Ungváry dem „Export des Faschistoiden in die EU“ das Wort.

Derlei greifen Medien begierig auf und intonieren, wie beispielsweise Michaela Kampl im Online-„Standard“ unter dem Titel „Ungarn baut um“, das Lied vom „Land, das unter Orbán auf dem Weg in eine am autoritären Horthy-Regime anknüpfende Diktatur“ sei. Dass Frau Lauer in ihrer Beurteilung den aggressiven Tonfall lediglich der einen Seite unterstellt, ist angesichts von Auftritten verbalradikaler linker Oppositionspolitiker verwunderlich. Im Übrigen widerspricht ihre Äußerung – ebenso wie mitunter ihre Handlungsweise als Berichterstatterin - auch dem von einer Agentur wie der dpa zu erwartenden Objektivitätsgebot.

Sie hätte auch auf die kaum weniger verdauliche Rabulistik hinweisen sollen, die „gemeinsame Auftritte“ der gänzlich zersplitterten Opposition kennzeichnete, als beispielsweise Anhänger des ehemaligen sozialistischen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány, der jetzt eine chancenlose politische Randfigur ist, die Rede des aktuellen Sozialistenchefs Attila Mesterházy störten. Oder auf die zelebrierte „Enthauptung“ einer Orbán-Statue aus Pappmaché, was selbst linken Blättern wie dem früheren Partei- und jetzigen Anti-Orbán-Organ „Népszabadság“ zu unappetitlich schien. Und wovon man in hiesigen Medien naturgemäß nichts erfuhr.

Wenn es um Dalos’ Begriff der Hasskultur geht, so sollte man wissen (oder wenigstens medial zu wissen geliefert bekommen), dass dies keine jüngere, sondern eine in den 1990er Nachwende-Jahren wieder aufgegriffene, aus der Zwischenkriegszeit tradierte Erscheinung ist, angereichert mit polittraumatischen Erfahrungen der Magyaren während der kommunistischen Alleinherrschaft von 1947 bis 1989. Während die Rechte linke Gegner als „Erbe der Kommunisten“ oder „Diener fremder Herren” tituliert, rückt die Linke den nationalkonservativen Fidesz stets in die rechtsextreme Ecke und setzt die Regierungspartei mit Jobbik gleich.

In Erörterungen ausländischer Medien und Politiker kommen die Diffamierungen durch Linke indes weit weniger zur Sprache als jene von rechts der Mitte oder von ganz rechts außen. Und im Falle Rudolf Ungvárys muss man wissen, dass er – mit Paul Lendvai und György Konrád – zu den zügellosesten (und daher medial gefragtesten) Kritikern der Orbán-Regierung gehört; und wie dieser als netzwerkender Ungarn-„Experte“ gilt, der als einer der begehrtesten Stichwortgeber in der nicht gerade gefüllten Auskunftei für das Ausland wirkt.

Lobenswerte Regierungsinitiativen werden verschwiegen

Das wirkt sich samt und sonders auf das Erzeugen klischierter Verdikte der Art aus, Ungarn sei ein Hort des Antisemitismus, und die Regierung(sparteien Fidesz und christdemokratische KDNP) schau(t)en dem Treiben nicht nur zu, sondern unternähme(n) in der Absicht, politischen Terrainverlust an Jobbik zu verhindern, nichts dagegen. Verschwiegen wird, dass die Regierung Orbán sich weit mehr als ihre sozialistischen Vorgängerregierungen, die das Thema lediglich politisch instrumentalisierten, besonders in der Roma & Sinti-Problematik durch praktische Hilfen engagiert. Auch dass die Regierung Orbán seit ihrem Amtsantritt im Frühsommer 2010 nicht nur durch Erklärungen, sondern auch in Wort und Tat, also vor allem in gesetzlichen Regelungen, gegen antisemitische und minderheitenfeindliche Umtriebe einschreitet, bleibt ausländischen Medien-„Konsumenten“ weithin verborgen.

So sind Symbole beider Willkürherrschaften ebenso verboten worden wie Formen „uniformierter Kriminalität“, wofür bereits paramilitärische Gruppen zur Verantwortung gezogen worden sind. Das geschah beispielsweise bei bedrohlich-martialischen Auftritten der Jobbik-nahen so genannten „Ungarischen Garde(n)“. Ebenso hat die Regierungsfraktion die Leugnung des Holocaust strafrechtlich fixiert.

Durch diese Maßnahmen hat die Regierung Orbán zweifelsfrei bewiesen, dass sie bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Würde der ethnischen sowie religiösen Gemeinschaften nicht von den in zivilisierten demokratischen Staaten geltenden rechtlichen Standards abweicht, sondern – im Gegenteil – verfassungsrechtlich schützt, was nicht überall auf der Welt, nicht einmal in Europa, der Fall ist.

Dennoch wird all dies kaum medial thematisiert. Dennoch reißt die internationale Kritik an der Politik Orbáns nicht ab. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. In verständlicher, rasch Fakten schaffender Hast, daher ohne Bedacht auf handwerkliche Sorgfalt, ist er mit seiner Zweidrittelmehrheit daran gegangen, seine eigenen Vorstellungen und die seiner Mitstreiter von der „richtigen Politik“ für das von den Sozialisten und ihren (seit 2010 aus dem Parlament verschwundenen) „liberalen“ Helfern an den Rand des Staatsbankrotts geführte Land durchzusetzen. Dabei ist es mitunter zu fragwürdigen, auch rechtlich angreifbaren Maßnahmen gekommen. Und damit bringt man viele gegen sich auf.

Es fällt auf, dass viel Kritik aus dem Nachbarland Österreich kommt, mit dem man sich – wie es allzu gerne heißt – in einem „Verschwägerungsverhältnis“ befindet. Von ungarischen Stichwortgebern (siehe oben) „aufmunitionierte“ Medien-Vertreter, die von Wien aus den mittel-osteuropäischen Raum beäugen, werden die oft unkonventionell getroffenen Entscheidungen in Ungarn ebenso begierig aufgegriffen und – meist ohne deren Wirkung abzuwarten – verdammt, wie von Interessengruppen aus Unternehmen und Banken mit (bisher gewinnbringendem) Engagement in Ungarn, deren Lobbyisten das Land in Brüssel und anderen Hauptstädten der EU anschwärzen.

Dabei fällt auf, dass eine gehörige Portion Heuchelei im Spiel ist. So etwa hinsichtlich der „Taschenverträge” – also zum Schein geschlossener Verträge über den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen – gegen die die Regierung Orbán mithilfe eines neues Bodenerwerbsrechts einzuschreiten gedenkt. Was immer daran rechtlich problematisch und also nicht EU-konform sein sollte, in der (gewiss von Raiffeisen-Verband und Bauern-Lobby, somit der ÖVP, geförderten) medialen Entrüstung wäre zumindest der Hinweis angebracht gewesen, dass man diesbezüglich bei heimischen Schutzvorkehrungen vor ausländischem Erwerb ganz und gar nicht zimperlich war und ist. Unerwähnt bleibt dabei nämlich in aller Regel, dass in Österreich mittels restriktiver, gegen „Überfremdung“ abschottender Grundverkehrsgesetze der Bundesländer Tirol, Salzburg und Vorarlberg Regelungen eingeführt wurden, die es Ausländern faktisch unmöglich machen, landwirtschaftlich, mitunter auch forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu erwerben und/oder zu bewirtschaften.

Kritisierte Gesetze von Österreich abgeschrieben

Selbst der Erwerb von Grundstücken für den Hausbau, ja von Wohn-Immobilien insgesamt, fiel – vor dem EU-Beitritt, dann für eine Übergangsfrist, seitdem müssen alle Erwerber vor Erwerb fünf Jahre ihren Wohnsitz in Österreich gehabt haben – darunter, wovon, nicht nur wegen „räumlicher Nähe“, besonders Deutsche betroffen waren/sind. Aufgrund auch von Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mehrmals modifiziert, entsprechen die heutigen österreichischen Regelungen dem, was an Neuem im ungarischen Bodenerwerbsrecht festgeschrieben ist. Beispielsweise, dass – wie übrigens auch in Deutschland ab einem halben Hektar (5000 m²) – landwirtschaftlicher Grund und Boden von einer bestimmten Größe in Österreich nur dann käuflich erworben, ja sogar „nur“ gepachtet werden kann, wenn sich Erwerber bzw. Pächter selbst im Inland als praktizierende Landwirte betätigen. In Österreich befinden darüber bei Anhörung der Landwirtschaftskammern die Grundverkehrsbehörden (in Deutschland die regional zuständigen Landwirtschaftsämter). Ausnahmen, wie sie fallweise beim Erwerb und Betrieb von Landwirtschaften durch Unternehmen/r aus Tirol bekannt wurden, dürften auch in anderen Bundesländern die Regel bestätigend sein.

An derlei Beispielen lassen sich mühelos weitere aufbieten. Da wäre etwa die Verfassungsgerichtsbarkeit, in Bezug auf die der Regierung Ungarns (nicht nur) in Österreich unterstellt worden ist, dieselbe einzuschränken, zu umgehen, ja sogar „abzuschaffen“. Da dem österreichischen Verfassungsrecht die Popular-Klage fremd ist, sollten sich hiesige Publizisten nicht anklagend darüber alternieren, dass Ungarn – übrigens mit Zustimmung des Verfassungsgerichtshofspräsidenten aufgrund kaum mehr zu bewältigender Fallzahlen – die zuvor bestehende rechtliche Möglichkeit unterband, dass jeder Bürger Anträge auf Überprüfung von Gesetzen stellen konnte, unabhängig davon, ob sie ihn träfen oder nicht. Tatsächlich kritikwürdig ist indes das neue ungarische Verfassungsrecht dort, wo die Prüfung von Gesetzen auf Verfassungswidrigkeit inhaltlich, also materiell, beschränkt worden ist.

Selbstverständlich gilt dies auch für die Strafbarkeit von Meinungsdelikten; was allerdings auch auf die österreichische (und deutsche) Strafverfolgung in Fällen von Meinungsdelikten im Sinne der „NS-Wiederbetätigung“ zutrifft, wofür die „Causa David Irving“ als ein(es von nicht wenigen) Beispiel(en) stehen mag. Und selbstverständlich ist auch der nachträgliche gesetzgeberische Eingriff in laufende Verträge rechtlich höchst frag- und kritikwürdig, wie er unter der Orbán-Mehrheit hinsichtlich der Fremdwährungskredite vorgekommen ist.

Ebenso heuchlerisch ist die medial befeuerte Wortmeldung des EU-Parlamentsabgeordneten Hannes Swoboda (SPÖ), der der Regierung Orbán – zu Recht – vorwarf, Befugnisse des Verfassungsgerichts dadurch auszuhebeln, dass sie mit ihrer Zweidrittelmehrheit für rechtswidrig erkannte Gesetze durch Aufnahme in die Verfassung vor neuerlichem Zugriff schützt. Heuchlerisch ist das deshalb, weil Swobodas Partei zu Zeiten großer Koalitionen mit Zweidrittelmehrheit (die natürlich längst nicht mehr gegeben ist) mehrfach Gesetze in den Rang von Verfassungsgesetzen gehoben hatte, um sie der Prüfung des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen: Das Beispiel der „Wiener Taxiordnung“ zu erwähnen, die so im Interesse von Lobbyisten abgesichert wurde, mag genügen.

Sodann sei auf den ebenso heuchlerischen Aufschrei wider den rahmengesetzlichen Umgang mit Obdachlosen in Ungarn hingewiesen. Dort ist es Gebietskörperschaften verfassungsrechtlich gestattet, bei Strafandrohung das Nächtigen im Freien respektive den „Aufenthalt zum Zwecke der Lebensführung“ an bestimmten Plätzen zu untersagen. Von Susanne Scholl, der früheren Moskau-Korrespondentin des ORF, ist der angeblich „menschenverachtende Umgang mit den Ärmsten“ als „Missachtung von EU-Normen“ gebrandmarkt worden. Es bedurfte (wiederum) der F.A.Z. und des zurechtrückenden Hinweises ihres Österreich- und Ungarn-Korrespondenten Stephan Löwenstein auf vergleichbare Gebietskörperschaftsverordnungen mehrerer deutscher Bundesländer, sowie der „Neuen Zürcher Zeitung“ (Korrespondentin Meret Baumann), um nicht nur darauf aufmerksam zu machen, dass in Österreich seit 28 Jahren schon eine gesetzliche Regelung in Kraft ist, wonach das Campieren im Freien verboten werden kann, sondern auch darauf, dass die österreichische Regelung der ungarischen weitgehend ähnelt.

Linke Skandale werden ignoriert

Schließlich hat man weithin in außerungarischen Medien schamhaft den jüngsten Sündenfall wider das sonst wie eine Monstranz hochgehaltene „journalistische Ethos“ verschwiegen. So galt die Kommunal-Nachwahl in der südungarischen Gemeinde Baja als eine Art Probelauf des unter Mühen gezimmerten linken Oppositionsbündnisses für die im Frühjahr 2014 anstehende Parlamentswahl. Es besteht aus Sozialisten und der (von Kurzzeitregierungschef Gordon Bajnai geführten) Bewegung „Együtt 2014" („Zusammen 2014"), aus vier Kleinparteien.

Wegen Manipulationsvorwürfen hatte die Wahl in Baja, bei der Fidesz knapp gesiegt hatte, teilwiederholt werden müssen. Unmittelbar nach dem wiederholten Urnengang hatte die Orbán-kritische Wochenzeitung „hvg“ auf ihrer Internetseite ein Video veröffentlicht, das angebliche „Beweise für wiederholten Wahlbetrug“ zeigte: Ein Mann verteilte an einige Roma – viele Bürger in Baja gehören dieser stärksten Minderheit des Landes an – jeweils 200 000 Forint (umgerechnet 670 Euro) und sagte ihnen für den Fall, dass sie und ihre wahlberechtigten Familienmitglieder für Fidesz stimmen würden, weitere Geldgeschenke und Brennholz zu. Sogleich prangerten Sozialisten-Chef Mesterházy und andere Oppositionspolitiker den vermeintlichen Betrug des Fidesz an und stellten ihn als Beispiel für „geplante Manipulationen bei der Parlamentswahl 2014“ dar. So weit so schlecht.

Bis hierher waren die Vorgänge nichtungarischen Medien des Berichtens und Kommentierens wert. Dass dann polizeiliche Ermittlungen zu dem Ergebnis kamen, dass das Video schlicht gefälscht war, die festgesetzten „Akteure“ angaben, im Auftrag des (mittlerweile zurückgetretenen) Kommunikationschefs der Sozialisten gehandelt zu haben und der Online-Chef von „hvg“ seinen Platz räumen musste, verschwiegen sie – mit Ausnahme (wiederum) der F.A.Z.

Fazit: Bevor man sich dazu hinreißen lässt, über Ungarn, seine Regierung, die sie tragenden Parteien und/oder „die“ Ungarn herzufallen, sollte man vor der eigenen Haustür kehren, Einflüsterungen irgendwelcher ungarischer Stichwortgeber (und Netzwerker) möglichst wenig Gehör schenken und – vor allem – sich dem medialen Mainstream entziehen und unvoreingenommen recherchieren. Dann wird man sicherlich zu ausgewogeneren Analysen und weniger vor Gemeinheiten triefenden Kommentaren/Urteilen über das Land kommen, dem wir maßgeblich den Einsturz der Berliner Mauer, den Systemkollaps des „real existierenden Sozialismus“ jedweder europäischen Provenienz und der Überwindung der Teilung Deutschlands – und damit Europas – verdanken.

Der Autor ist deutsch-österreichischer Historiker und Publizist 

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