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Die Luxuspensionen und der Rechtsstaat

Es gibt Themen, wo das Gefühl das Gegenteil dessen sagt, was die Vernunft meint. Die extrem hohen Pensionen sind ein solches.

Fast ganz Österreich ist einer Meinung: Diese sind eine absolute Frechheit. Das ist richtig – außer diese Pensionen sind eine marktgerechte Leistungsabgeltung, die halt erst viel später ausbezahlt wird. Denn manche Spitzenmanager haben sich einst bewusst zu geringeren Entgelten verdingt, als sie anderswo erzielen hätten können, damit sie sich fürs Alter eine komfortable Pension sichern. Aufsichtsräte und Personalchefs haben das auch in der Regel gern gemacht, klingen doch niedrigere Gehälter besser, wenn die Belegschaft sie erfährt. Zugleich wurde der Cash Flow meist entlastet – die bei ordentlicher Buchhaltung erfolgenden Rückstellungen standen in der Bilanz oft anderswo.

Fast nie wurde freilich die Verlängerung der Lebenserwartung einkalkuliert. Es ist aber erfreuliche Tatsache, dass wir alle 24 Stunden um fünf bis sechs Stunden länger leben. Was natürlich auch den Wert solcher Luxuspensionen drastisch erhöht.

Aber wirklich provozierend sind die Megapensionen im öffentlichen Bereich. Angefangen von der besonders frechen Nationalbank, über die Zwangsbeiträge kassierende Arbeiterkammer bis zu den Funktionären der Sozialversicherung (die selbst ständig die Minipensionen für den Rest der Nation ausrechnen!). Von den dortigen Bediensteten hätte wohl kein einziger solche Vergünstigungen auch auf dem Markt erzielt. Sie haben nur eines mit Sicherheit geleistet: sich durch die Partei ihre Position errungen.

Daher ist es bei ihnen mehr als legitim zu sagen: Herunter mit solchen Pensionen, besser spät als nie.

Aber wie macht man das legal? Denn sie sind ja meist in einem privatrechtlichen Vertrag vereinbart. Daher kann die Politik diese Pensionskürzungen nur über ein Verfassungsgesetz realisieren. Denn sowohl wohlerworbene Rechte wie auch erst recht Einzelverträge können nicht durch ein normales Gesetz ausgehebelt werden.

Das bedeutet aber zweierlei:

Erstens einen Bruch aller Politikerschwüre, dass man nie wieder, auch wenn‘s populär ist, verfassungsrechtliche Sonderregeln beschließen werde.

Und zweitens würde damit ein Verfassungsgesetz in private Einkommensverhältnisse eingreifen. Das wäre ein gewaltiger Präzedenzfall. Das erfüllt mit großer Sorge: Wo hört das auf? Denn ist einmal ein Anfang gemacht, wird der Staat in seiner Geldgier und Schuldenlast immer weiter diese Methode anwenden. Und am Schluss können dann alle verfassungsrechtlich für „reich“ erklärt und ihrer Einkünfte und ihres „Vermögen“ beraubt werden. Egal wie seriös sie erwirtschaftet worden sind.

Ich kann mich daher bei allem Zorn auf die öffentlich-rechtlichen Privilegienritter nicht wirklich über einen solchen Enteignungsbeschluss freuen. Denn damit bricht ein letzter Damm gegen die Gier der Politik.

PS: Ich habe übrigens keinen Pensionsvertrag.

 Ich schreibe in jeder Nummer der Finanz- und Wirtschafts-Wochenzeitung „Börsen-Kurier“ die Kolumne „Unterbergers Wochenschau“.

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