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Fußnote 277: Ja dürfen die Schweizer das?

Egal wie man zu Steuerschwindlern steht, die ihr Geld in der Schweiz verstecken: Die Haltung der Eidgenossen imponiert.
Sie haben nun – wenn auch mit zwei Jahren Verspätung – Haftbefehle gegen jene deutschen Steuerfahnder ausgestellt, die eine nach Schweizer Recht eindeutig illegal entwendete Daten-CD mit Informationen über Tausende Bankdaten angekauft haben. Rechtlich ist das ein eindeutiges Delikt. Die Deutschen (vor allem die in ihrem Kern imperialistischen Linksparteien) zeigen sich aber in deutlichem Großmachtgehabe empört: Was sich die kleinen Schweizer da herausnehmen! Das Vorgehen der Schweizer freut den kleinen Österreicher aber nicht nur, weil es zeigt, dass sich auch ein kleines Land ernst nehmen kann, dass es nicht wie die österreichische Diplomatie ständig in die Knie gehen muss. Es ist darüber hinaus auch ein Signal, dass der Gier der immer verschwenderischer werdenden Behörden (ja, auch in Deutschland sind sie das, wenn auch nicht so arg wie in Österreich) bisweilen Grenzen gesetzt sind. So sehr es den normalen Steuerzahler auch ärgert, dass er selbst kein Signal gegen diese Gier setzen kann.

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