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Kampf der Korruption: ein Katalog des Notwendigen

Was müsste eigentlich eine wirklich effiziente Strategie im Kampf gegen Korruption umfassen? Sie muss präzise sein und darf keine Schlupflöcher und Umgehungs-Konstruktionen zulassen. Sie müsste aber gleichzeitig auch mit einer Kultur verbunden werden, die weiß, dass der demokratische Willensbildungsprozess Geld kostet. Zu beiden Notwendigkeiten einige sehr konkrete Vorschläge.

Längst haben die meisten Bürger ja den Überblick verloren. Täglich taucht ein neuer, nur schwer voll durchschaubarer Vorwurf auf. Dabei werden neben ganz üblen Dingen in buntem Wirrwarr auch völlig harmlose Dinge aufgebauscht, wie etwa die Tatsache, dass eine Interessenvertretung alle Informationen sofort an ihre Mitglieder weiterleiten muss, wenn diese in irgendeiner Weise betroffen sind. Daher ist es nicht nur Recht, sondern absolute Pflicht etwa der Industriellenvereinigung, ein Schreiben eines Betriebsrats an den betreffenden Mitgliedsbetrieb weiterzuleiten.

Auch anderes, völlig Harmloses wird aufgebauscht, wie etwa die Einladung von Politikern zu bestimmten Veranstaltungen. Deren Zweck ist nämlich meist gar nicht, den Politiker durch die Gratis-Teilnahme an solchen Veranstaltungen zu bestechen oder freundlich zu stimmen, also „anzufüttern“. Vielmehr wollen sich im Gegenteil die meisten Veranstalter selbst durch die Anwesenheit von Politikern „bereichern“. Sie wollen sich zu PR-Zwecken mit Promis zieren. Sie wollen dadurch die Wichtigkeit der eigenen Veranstaltung erhöhen, also etwa mehr Berichterstattung in den Medien (Seitenblicke&Co) erreichen. Es lenkt daher völlig von den wirklich großen Delikten ab, wenn wieder die Annahme einer Einladung zu einer Veranstaltung in die Nähe eines Verbrechens gerückt wird.

Hinter solchen absoluten Nichtigkeiten verschwinden viele andere skandalöse Vorgänge. Von denen zwar manche längst verboten sind, von den sich viele andere hingegen durchaus im Rahmen des – derzeit noch – Legalen abspielen. Es kann kein Zweifel bestehen, dass dieser Rahmen total geändert gehört. Die Gefahr ist freilich groß, dass beim Neurahmen wieder ganz Wichtiges vergessen wird. Die kolportierten Absichten der ahnungslosen Justizministerin, die jetzt primär gesellschaftliche Einladungen wieder pönalisieren will, gehen jedenfalls völlig an der Problematik vorbei.

Im Kampf gegen die Korruption müssen zwei grundsätzlich unterschiedliche Erscheinungsformen gleichermaßen im Visier sein. Einmal geht es darum, dass irgendjemand als Teilhaber staatlicher Macht (mit oder ohne Gegenleistung) etwas nimmt oder verlangt. Zweitens geht es um jene Fälle, wo jemand in staatliche Kassen greift, um sich oder seiner Partei direkt oder indirekt Vorteile zu verschaffen.

Daher seien einige ganz konkrete Bedingungen aufgezählt, ohne die jede Neufassung von Korruptionsregeln sofort als Lächerlichkeit enttarnt ist. Das gilt auch für das angeblich bevorstehende Peter-Pilz-Volksbegehren, dessen Initiator Korruption ja bisher immer nur dann angeprangert hat, wenn man sie ÖVP, FPÖ oder BZÖ anlasten kann. Der sich jedoch beispielsweise noch nie mit der Übermutter aller schmierigen Geschäfte, dem Wiener Rathaus, angelegt hat.

Man denke nur, wieviel Hunderte Millionen das Rathaus politisch nahestehenden Vereinen ohne jede Kontrolle zuschiebt, von denen dann viele so wie das DÖW oder Zara perfekte parteipolitische Vorfeldagitation für Rot-Grün betreiben, ohne dass dafür irgendein Cent über die Parteikassen geflossen wäre. Man denke nur, wie das Rathaus zahlreiche öffentliche Aufträge zu mutmaßlich massiv überhöhten Preisen ohne jede Ausschreibung der SPÖ sehr nahestehenden Verlagen wie Bohmann oder Echo zukommen lässt. Man denke daran, wie es mit Inseraten Boulevardzeitungen zum Nutzen der SPÖ besticht.

Das alles müsste durch eine effiziente Antikorruptionsstrategie genauso bekämpft werden wie eine Wiederholung all der schwerwiegenden Vorfälle, die einem Karl-Heinz Grasser, einem Ernst Strasser, einem Alfons Mensdorff-Pouilly, einem Werner Faymann oder der AKH-Führung vorgeworfen werden. Sie ist aber nur effizient, wenn sie sehr konkret alle Varianten und Schlupflöcher unterbindet.

Der Katalog des Unabdingbaren

Unabdingbarer Teil einer effizienten Strategie müssen daher jedenfalls folgende Punkte sein:

  1. Jede über eine bestimmte Grenze (1000 Euro?) hinausgehende Spende an irgendeine Partei, deren Töchter- oder Unterorganisationen oder einen Mitarbeiter beziehungsweise Funktionär ist zu veröffentlichen.
  2. Die Grenzen des Bundesvergaberechts sind wieder auf 40.000 Euro zu senken. Das heißt, jeder Auftrag ab dieser Grenze muss öffentlich ausgeschrieben werden, gleichgültig, ob es um Waren oder Dienstleistungen geht.
  3. Dabei sind sämtliche an einen Geschäftspartner im Laufe eines Jahres von einer Gebietskörperschaft fließenden Zahlungen zusammenzuzählen.
  4. Wenn irgendeine öffentlich-rechtliche Institution Grundstücke oder andere Werte verkauft, die mehr als 40.000 Euro wert sind, muss ebenfalls eine öffentlich-rechtliche Ausschreibung stattfinden.
  5. Jede Subvention darf nur noch nach vorgehender Ausschreibung (also präziser öffentlicher Kommunikation, was genau subventioniert wird und wie das Erreichen des Ziels kontrolliert wird) erfolgen.
  6. Subventionen aus öffentlichen Geldern an Vereine, die politische Öffentlichkeitsarbeit oder Kampagnen betreiben – also solche, die Entscheidungen der Verwaltung oder des Gesetzgebers oder der Justiz in irgendeiner Weise beeinflussen sollen –, werden gänzlich verboten.
  7. Politiker wie Beamte müssen als persönlich Vorteilnehmer identischen Regeln unterliegen.
  8. Private wie öffentlich-rechtliche Spender (wie auch Kammern) müssen als Spender identischen Regeln unterliegen.
  9. Anti-Korruptions-Gesetze müssen geldwerte Zuwendungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene einheitlich behandeln und transparent machen.
  10. Jede Firma, an der eine Partei, ein Politiker, ein Beamter auch nur zu einem kleinen Prozentsatz beteiligt ist (abgesehen von anonymem Aktienbesitz unter 1 Prozent des Aktienkapitals), muss bei Zuwendungen den gleichen Transparenzrichtlinien unterliegen wie Parteien, Politiker und Beamte selbst.
  11. Parteien, Politiker und Beamte müssen jede Treuhandlösung offenlegen, an der sie beteiligt sind, damit diese den gleichen Regeln unterworfen sind wie sie selbst.
  12. Länder, Gemeinden und alle anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen wie beispielsweise Kammern, ORF und Sozialversicherungen unterliegen mit allen Vergaben und Beschaffungen zwingend dem Bundesrecht.
  13. Dasselbe gilt für alle Unternehmen, die auch nur zu einem Prozent im Besitz öffentlich-rechtlicher Institutionen sind.
  14. Unabdingbar ist eine prinzipiell größere Transparenz aller staatlichen Vorgänge. Dort wo nicht die nationale Sicherheit oder die Strafverfolgung involviert ist, muss jeder Akt einer Behörde einem anfragenden Bürger (gegen eine kleine Kostenbeteiligung) zugänglich gemacht werden. Das trifft jedenfalls auf jeden Bescheid, jede Verordnung, jeden amtsinternen Erlass zu. Damit sind durchaus auch individuelle Steuerbescheide anderer Bürger gemeint. Das würde Steuerhinterziehungen dramatisch senken. So wie das in jenen nördlichen Ländern der Fall ist, die in allen internationalen Rankings als die korruptionsärmsten gelten.
  15. Auch wenn es vorerst angesichts des geistigen Betons der Linksparteien und des Desinteresses der übrigen Parteien noch utopisch erscheint: Die effizienteste Strategie gegen Korruption ist ein massives Zurückdrängen der Rolle des Staates. Denn: Wo kein Staat, da keine Korruption möglich.
    Das heißt zweierlei: Erstens eine massive Deregulierung. Je weniger der Staat regelt, umso weniger haben Firmen Anlass, sich Gesetze, Verordnungen oder Bescheide zu kaufen.
    Zweitens geht es um die Privatisierung aller Wirtschaftsbeteiligungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Wenn dem Staat weniger gehört, können sich Parteien oder Politiker oder Beamte viel weniger bedienen als heute. Siehe die Telekom, siehe den Wiener Flughafen, siehe die diversen Landes- und Gemeindegesellschaften. Insbesondere die Stromversorger werden von den Parteien ja ständig zur Versorgung von Protektionskindern und zur Finanzierung von parteipolitisch erwünschten Marketingaktionen missbraucht. Zum Beispiel: Wenn ein ehemaliger SPÖ-Finanzminister und Wiener Kommunalpolitiker als Rapid-Präsident stadteigene Firmen als Hauptsponsor gewinnt, steht natürlich massive Parteipolitik auf Kosten der Gebührenzahler im Hintergrund. Ähnliche schmierige Zusammenhänge gibt es aber genauso auch mit schwarzen und in Kärnten mit blau-orangen Vorzeichen.

Parteien brauchen legales Geld

Das sind gewiss strenge Regeln, die einen totalen Kulturbruch bedeuten. Aber nur so entkommt Österreich dem Status einer Bananenrepublik.

Müssen Parteien da nicht gleich zusperren? Ganz sicher nicht. Sie sollen und müssen funktionsfähig bleiben. Ohne funktionierende Parteien kann keine Demokratie funktionieren, eine repräsentative schon gar nicht.Sie haben in Gesetzgebung und Verwaltung eine unverzichtbare und unersetzbare Rolle. Dafür brauchen sie auch Geld.

Dafür sorgen freilich in Österreich erstens jetzt schon durchaus respektable Parteiförderungen. Zweitens wäre es sehr sinnvoll, den wissenschaftlichen Apparat und die Mitarbeiter von Abgeordneten deutlich besser zu dotieren. Drittens können den Parteien auch genau strukturierte staatliche Kommunikationsmöglichkeiten eröffnet werden. Und viertens sollten auch weiterhin Spenden möglich sein – nur eben in aller skizzierten Transparenz.

Wobei ich auch einen – absolut unpopulären – Vorschlag mache: Warum können Parteispenden nicht genauso wie ein Kirchenbeitrag, eine Spende an humanitäre, wissenschaftliche, Tierschutz- oder Umweltorganisationen von der Steuer absetzbar sein? Ich sage bei aller auch hier ständig vorgebrachten Kritik an den Parteien aus voller Überzeugung: Für unsere Demokratie sind Parteien wichtiger als viele dieser derzeit bevorzugten Organisationen wie etwa manche zu ständigem Rechtsbruch neigende Umwelt- und Tierschutzvereine.

Transparenz ermöglicht Steuersenkungen

Eine solche Absetzbarkeit muss aber eben völlige Transparenz vorsehen und darf nur bis zu einer klaren Grenze möglich sein. Diese sauberen Parteifinanzierungswege kosten jedoch nur einen Bruchteil dessen, was sich die Steuerzahler bei Realisierung des oben skizzierten Antikorruptions-Katalogs ersparen. Dessen Realisierung würde sogar eine spürbare Steuersenkung ermöglichen.

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