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Strukturreformen für das Heer

Auf die geographische sowie die derzeitige politische und militärische Situation angemessen zu reagieren würde grundlegende Maßnahmen erfordern: Aufgabe der Neutralität, Aufwertung des Bundesheeres und Sicherstellen seiner Einsatzfähigkeit. Oder als Alternative der Beitritt zu einem Bündnis, und nach Bildung einer gemeinsamen europäischen Berufsarmee die gänzliche Abschaffung.

Mit dem Lissabon-Vertrag verpflichtete sich Österreich, „einem anderen Mitgliedsstaat, der Opfer eines bewaffneten Angriffs auf sein Territorium wurde, mit aller in ihrer Macht stehenden Hilfe und Unterstützung im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen (Art.51 - kollektive Selbstverteidigung) beizustehen“. Weiters verpflichtet sich Österreich zum schrittweisen Ausbau seiner militärischen Fähigkeiten. Eine Klausel ermöglicht zwar den Neutralen, sich im Einzelfall der Beistandspflicht zu entziehen, die Unterschrift unter dem Lissabon-Vertrag bildet jedoch mit der Übernahme der Beistandsverpflichtungen ganz offensichtlich das Ende der Neutralität.

Die Neutralität existiert in Wahrheit nicht mehr, alle Versuche, sie mit dem Lissabon-Vertrag in Einklang zu bringen, dienen nur der Verhinderung einer sonst politisch notwendigen Volksabstimmung über die Neutralität. Wenn Österreich mit Streitkräften im Kosovo eine Politik durchzusetzen hilft, die eine der beiden Konfliktparteien in ihrem Recht auf Unverletzlichkeit des Staatsgebietes beschneidet, kann dies wohl nicht mehr als Neutralität angesprochen werden (ohne hier den Anspruch des kosovarischen Volkes auf Selbstbestimmung in Frage zu stellen).

Die Abschaffung der Streitkräfte ist angesichts der Verpflichtung zu ihrem schrittweisen Ausbau natürlich außerhalb jeder Diskussion. Die Notwendigkeit der Luftraumüberwachung durch Österreichische Luftstreitkräfte ergibt sich gerade aus der Fiktion Neutralität.

Derzeit besteht für Österreich keinerlei Bedrohung, die eine militärische Selbstbehauptung notwendig machen würde. Angesichts der erkennbaren Instabilität der EU und der Unberechenbarkeit des Russischen Großmachtstrebens besteht aber die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitrahmens von 5-10 Jahren wieder einer akuten Bedrohung der Souveränität entgegentreten zu müssen. Es gibt also keinen Grund, Streitkräfte einsatzbereit präsent zu halten, wohl aber die Notwendigkeit, innerhalb einiger Jahre die militärische Kapazität bis zur Verteidigung der Souveränität hochfahren und jederzeit friedenserhaltende Einsätze im Ausland bestreiten zu können.

Nachdem militärische Krisen im Regelfall mit politischen und ökonomischen einhergehen, ist kaum von einer massiven Aufstockung des Verteidigungsbudgets während einer Krise auszugehen. Das benötigte schwere Gerät ist also bereits im Frieden bereitzulegen, was angesichts der drastischen Verlangsamung der Rüstungsspirale und der damit verbundenen Verlängerung der Nutzungsdauer des Gerätes nicht wirklich problematisch erscheint.

Aus dem Zeitrahmen für eine mögliche militärische Bedrohung ergibt sich die Notwendigkeit, einerseits ein Instrument zur rechtzeitigen Vorwarnung in Form eines Nachrichtendienstes, andererseits die militärische Kompetenz des Kaderpersonals aufrecht zu erhalten, weil der Zeitrahmen für den Aufbau eines ausgebildeten Kaders die mögliche Vorwarnzeit deutlich überschreitet.

Kein verantwortungsbewusster Kommandant sieht es als realistisch an, Wehrpflichtige in sechsmonatiger Wehrdienstzeit unter den von der Politik vorgegebenen und der Gesellschaft maximal tolerierten Rahmenbedingungen zu einsatzbereiten Soldaten für einen Verteidigungsfall heranbilden zu können. Real immer kürzer werdende Wehr- und Ausbildungszeiten kontrastieren zu immer komplexer werdenden Waffensystemen und Einsatzbedingungen am Gefechtsfeld. Das Bundesheer hat keinen einsatzbereiten Soldaten mehr. Damit verliert der Wehrdienst innerhalb von Streitkräften jeden Sinn. Dem Wehrpflichtigen sechs Monate eines sinnentleerten Dienstes aufzuzwingen, um den Zivildienst aufrecht erhalten zu können, stellt Betrug am wehrdienstleistenden Bürger dar.

Assistenzleistungen bei Katastrophen könnten durch einen unbewaffneten technischen Hilfsdienst – möglicherweise in Form eines verpflichtenden Dienstes aller Staatsbürger – unter Einbeziehung des bisherigen Zivildienstes besser bewältigt werden. Für friedenserhaltende Auslandseinsätze wären robuste (Militär-) Polizeikräfte nach dem Vorbild der Carabinieri weit besser geeigneter als Soldaten mit einer flüchtigen Ausbildung.

Aus der Verpflichtung zum schrittweisen Ausbau, der Beurteilung der Bedrohung und der Unmöglichkeit, die Verteidigung mit einer Wehrpflichtigenarmee im derzeitigen Zustand zu bewerkstelligen, ist abzuleiten, dass der Grundwehrdienst auzusetzen und ein Berufsheer zu bilden ist. Zur Gänze abgeschafft kann die Wehrpflicht erst allenfalls nach Aufgabe der Neutralität werden, weil eine eventuelle Verteidigung der Souveränität mit einem kleinen Berufsheer kaum, im Rahmen eines Bündnisses aber sehr wohl darstellbar ist.

Zielsetzung der Bildung dieses Heeres muss die Sicherstellung des raschen Heeresausbaues in Krisenzeiten mit Wehrpflichtigen, unter entsprechendem äußeren Druck hoffentlich unter den richtigen Rahmenedingungen, die Abdeckung der Auslandseinsätze und die Bildung eines Kerns eines möglichen Beitrages zu einer Europäischen Verteidigung nach Aufgabe der Neutralität sein. Damit ist die Größenordnung dieses Heeres bestimmbar. Aus den oben angeführten Gründen sind im Verteidigungsfall jedenfalls Europäische Berufsstreitkräfte besser geeignet als nationale Wehrpflichtigenarmeen.

Daher wäre grundsätzlich letztendlich die Aufgabe der Neutralität, der Eintritt in ein Europäisches Verteidigungsbündnis, die Abschaffung der Wehrpflicht, und die Bildung eines Berufsheeres die vernünftigste Variante. Unter der Bedingung der Beibehaltung der Neutralität ist die Wehrpflicht lediglich auszusetzen, um im Bedarfs- und Bedrohungsfall aus dem Berufsheer rasch (5-7 Jahre) ein ausreichend großes Wehrpflichtigenheer entwickeln zu können.

Die Autoren dieses Beitrags sind zwei aus - derzeit überaus verständlichen Gründen - ungenannt bleibende Offiziere des Bundesheeres.

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